Kunden durch Preisabsprachen massiv geschädigt
Die Nutzfahrzeughersteller Daimler, DAF, MAN, Iveco, Scania und Volvo/Renault haben jahrelang illegale Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die EU-Kommission im Sommer 2016 mit einer Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro bestraft. Der schwedische Hersteller erhielt dann im September 2017 einen Bußgeldbescheid über 880 Millionen Euro. Der zum VW-Konzern gehörende Hersteller MAN entging einer Bestrafung nur, weil er bei der Aufklärung der Vorgänge um das Lkw-Kartell mitgewirkt hat. Gegen das Unternehmen Scania laufen noch Ermittlungen.
In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind durch die illegalen Preisabsprachen Kunden geschädigt worden, weil die Hersteller sich auf ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre.
Wenn Sie in der fraglichen Zeit einen Lkw mit mehr als sechs Tonnen Gesamtgewicht der genannten Marken gekauft oder geleast haben, können Sie deshalb Schadensersatz einfordern.
In einer Kooperation mit weiteren Kanzleien bereiten wir bereits Schadensersatzklagen für mehrere Speditionen und Logistikunternehmen vor. Wir arbeiten dabei mit Fachverbänden der Verkehrs- und Transportbranche zusammen. Um eine schlagkräftige Bündelung der Ressourcen zu erreichen, sind wir auch an einer Zusammenarbeit mit den gegenwärtigen juristischen Beratern Ihres Unternehmens interessiert.
Nach dem Motto "lokal beraten, bundesweit handeln, gemeinsam gewinnen" stellen wir mittlerweile bundesweit ein Netzwerk von kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern Sie also bereits zum Beispiel im Transport- und Speditionsrecht anwaltlich beraten werden, kann es sicher nützlich sein, wenn sich Ihre Anwälte in dieser Sache mit uns in Verbindung setzen.
Informationen zur "Anwaltskooperation Lkw-Kartell" finden Sie in unserer Pressemitteilung im News-Bereich. An der Kooperation sind gegenwärtig die Kanzlei Rückoldt, Ringel und Coll aus Brake, Bartholl & Rehbehn Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Kiel, die Kanzlei Korten. Fehr. Partner aus Hamburg sowie die Berliner Kanzlei ZSKS Rechtsanwälte beteiligt. Die Kanzleien vertreten jeweils die Landesverbände Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin/Brandenburg im Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung e. V. (BGL).
Anspruchsgrundlage für Schadensersatz ist der § 33 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetz sieht eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor: Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die Feststellungen der Behörden gebunden.
Mehr Informationen zu den Beweiserleichterungen finden Sie HIER. Zum aktuellen Stand haben wir ein KWAG-INFO zusammengestellt, das Sie als PDF-Datei HIER herunterladen können.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, wenn Sie zwischen 1997 und 2011 einen Lkw der Marken Daimler, DAF, Iveco, MAN, Scania oder Volvo/Renault gekauft oder geleast haben.
Achtung: Bei Käufen aus den Jahren 1997 bis 2001 sowie aus 2002 droht demnächst die Verjährung aller Schadensersatzansprüche. Sie sollten unbedingt sofort handeln!
Für eine kostenlose Erstberatung brauchen wir zunächst lediglich die Kauf- oder Leasingverträge der betroffenen Fahrzeuge. Sofern Ihr Unternehmen über eine Rechtschutzversicherung verfügt, stellen wir gerne die notwendigen Kostendeckungsanfragen für Sie.
Sie können auch rasch und unkompliziert über das Formular oben auf dieser Seite eine Erstberatung beauftragen, die für Sie in jedem Fall selbstverständlich kostenfrei ist.