Kreditrecht
In fast allen Lebensbereichen spielt geliehenes Geld heute einen wichtige Rolle. Sei es der klassische Überziehungskredit auf dem privat oder geschäftlich genutzten Girokonto, die Darlehensfinanzierung für eine Immobilie, für das neue Auto oder eine geschäftliche Investition. Oder auch der Sanierungskredit zur Überbrückung wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Bei Verhandlung und Abschluss solcher Verträge gibt es meist ein starkes Ungleichgewicht im „Kräfteverhältnis“: Die Banken und Kreditinstitute setzen ihre Bedingungen durch.
Das geht von den zu stellenden Sicherheiten, den Konditionen der Darlehensverträge bis zu späteren Nachforderungen oder gar vorzeitigen Kündigungen.
Darlehensnehmer sind aber nicht schutzlos und haben Rechte, die sich auch durchsetzen lassen.
Etwa bei der Rückforderung unberechtigter „Bearbeitungsentgelte“, die von Banken immer noch beim Abschluss von Darlehensverträgen gefordert werden, bei der Frage der Freigabe von Sicherheiten während der Laufzeit eines Kreditvertrages oder bei Schadensersatzansprüchen bei (unberechtigten) Kündigungen der Kredite bzw. bei fehlerhafter Beratung durch die Banken im Zusammenhang mit Abschluss und/oder Besicherung von Darlehensvertragen oder Zinskonditionen (Stichwort SWAP-Verträge).
In all diesen Bereichen beraten wir Sie gern und bieten - insbesondere für Unternehmen - auch eine fachkundige Überprüfung ihrer bisherigen Finanzierungsstruktur, der vereinbarten Sicherheiten und Konditionen an.
Mehr Informationen zu unberechtigten Bearbeitungsentgelten finden Sie HIER.
Verhandlungen mit Banken sollten auf Augenhöhe geführt werden. Wir liefern Ihnen – gerade auch im Krisenfall – schlagkräftige Argumente, damit Sie nicht als Bittsteller den Sachbearbeitern der Banken gegenüber sitzen müssen.
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