Arbeitsrecht
Nicht nur wegen der Schnelllebigkeit der modernen Wirtschafts- und Arbeitswelt erfordert die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ständige Anpassung. So müssen etwa bei der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses rechtssichere vertragliche Grundlagen gelegt werden.
Es können Änderungen notwendig werden, sei es, dass Arbeitgeber im Rahmen des laufenden Arbeitsverhältnisses korrigierend eingreifen oder Arbeitnehmer Rechte durchsetzen wollen, oder ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Wir bieten Ihnen profunde juristische Beratung und Begleitung unter anderem auf folgenden Feldern:
Im Individualarbeitsrecht bei
- Vertragsgestaltungen
- Verstößen gegen das AGG
- Abmahnungen
- Aufhebungsverträgen
- Kündigungen
Im Kollektivarbeitsrecht bei
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsratsanhörungen
- Tarifvertragsverhandlungen
- Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
- Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
KWAG RECHTSANWÄLTE bietet Ihnen eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts.
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