Massive Verluste mit Cum-Ex-Geschäften
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Forderungen von Anlegern, die durch Cum-Ex-Geschäfte Geld verloren haben. Meistens spielen dabei Vermittler oder beratende Banken eine wesentliche Rolle. Das Landgericht Ulm hat einem Unternehmer jetzt vollumfänglich Recht gegeben und ihm Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen ist.
Wenn Sie eine Anlage mit Cum-Ex-Bezug gezeichnet haben und dabei nicht über die hohen Risiken und das sogenannte „Steuerraubmodell“ aufgeklärt wurden, können Sie sich gegen ihren Berater oder ihr Kreditinstitut zu Wehr setzen
Um verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, müssen Sie schnell reagieren, bevor es zu spät ist.
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