"Schummel-Diesel": Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung
Wenn Sie einen Diesel der Abgasnorm EURO 4 oder 5 fahren, droht Ihnen in 14 sogenannten Intensivstädten ein Fahrverbot. Es gibt als Ausweg das "Dieselpaket" der Bundesregierung. Danach sollen Sie Ihre Auto „umtauschen“ können, wenn Sie gleichzeitig ein neues Auto kaufen. Sie bekommen dann eine „Prämie“ des betroffenen Autoherstellers, die auf den aktuellen DAT- oder Schwackewert Ihres Autos aufgeschlagen wird.
Ob sich diese Vorgehensweise lohnt, müssen Sie für sich entscheiden. Wir sind skeptisch: "Alte“ Diesel sind gegenwärtig so wenig wert, dass die Differenz zum Neuwagenpreis - auch mit Prämie - immens ausfällt. Die sogenannte Umtauschprämie dürfte auch weitere Rabatte, die zurzeit erheblich sind, eher ausschließen. Sie bekommen also etwas, was Sie bei einem Neuwagenkauf sowieso bekommen hätten.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, ein finanzielles Desaster zu vermeiden: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat aktuell als erstes deutsches Oberlandesgericht einen Autohändler zur Rücknahme eines abgasmanipulierten VW verurteilt. Der Händler muss das Fahrzeug gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen. Eine Nutzungsentschädigung wird dem Kunden angerechnet.
KWAG RECHTSANWÄLTE hat nun aktuell ein ähnliches Urteil vor dem Landgericht Bremen erstritten, von dem Besitzer von Schummeldieseln in Bremen und im Bremer Umland profitieren können. Einzelheiten finden Sie HIER.
Es ist anzunehmen, dass sich andere Gerichte nun an der Kölner bzw. Bremer Entscheidung orientieren werden, zumal auch der Bundesgerichtshof in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss festgestellt hat, dass die Abgasmanipulation als sogenannter Sachmangel zu werten sind.
Besitzer von abgasmanipulierten Fahrzeugen im Einzugsgebiet des Oberlandesgerichts Celle, aber neuerdings auch beim Landgericht Oldenburg (LG), haben bei ihren Klagen ebenfalls gute Chancen auf eine gütliche Einigung oder einen für sie positiven Vergleich. Wir haben aktuell positive Entscheidung bei LG Oldenburg und LG Arnsberg für Mandanten erreicht, die nun den Kaufpreis gegen Nutzungsentschädigung erstattet bekommen. Auch Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ließen erkennen, dass sie Autokäufer arglistig getäuscht sehen.
In Celle wurden mehrere Termine in dieser Sache auf übereinstimmende Bitten der Parteien kurz zuvor aufgehoben worden.
Das kann nur bedeuten, dass die Parteien einen Vergleich geschlossen haben oder aber zumindest sich bemühen, eine Einigung zu finden, und zwar unabhängig davon, ob die Käufer- oder Hersteller-/Verkäuferseite in erster Instanz unterlegen ist. Der Grund konnte nur sein, dass eine Entscheidung des OLG Celle auf alle Fälle verhindert werden sollte, um keinen Präzedenzfall zu schaffen, wie jetzt in Köln. Das ist ein bekanntes "Verhaltensmuster", das auch Banken und Versicherungen gern anwenden.
Es handelte sich um eine Klage vor dem Landgericht Stade gegen einen Autohändler, der überwiegenend stattgegeben wurde, wo der Händler in Berufung gegangen war. Einer Klage auf Nachlieferung vor dem Landgericht Hildesheim. Hier ging der Kläger in Berufung, weil seine Klage abgewiesen worden war sowie zwei Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg, wo einmal der Klage auf Rückgabe des abgasmanipulierten Fahrzeugs weitgehend stattgegeben wurde. Hier ging der Hersteller in Berufung. Die zweite Klage auf Nachlieferung gegen einen Händler war abgewiesen worden, der Kläger hatte Berufung eingelegt.
Wir vertreten Sie gegen VW - und andere Hersteller -, um technischen Hardware-Lösungen oder Schadensersatz durchzusetzen. Die Konzerene haben die Kunden betrogen und müssen jetzt die Kosten für eine geeignete Abhilfe tragen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
Mehr zum Thema "Abgas-Skandal" auch in der KWAG-Mediathek.