P&R-Anleger-Desaster - Wie Sie Ihr Kapital retten
Der Schock: Es fehlen eine Million Container im Bestand der P&R-Firmen. Das haben die Insolvenzverwalter jetzt festgestellt. Das bedeutet nichts anderes, als dass es sich um ein Schneeballsystem gehandelt haben muss: Neu hinzukommende Anleger haben über Jahre die Auszahlungen an die Alt-Anleger finanziert.
Wenn Sie Direkt-Investments in P&R-Container getätigt haben, dürfte die Zeit der Entspannung vorbei sein. Bisher haben alle Anlegerinnen und Anleger vermutlich gehofft, im Insolvenzverfahren würden sie schon etwas bekommen. Tatsächlich werden die meisten aber leer ausgehen, weil ihrem Investment keinerlei Gegenwert gegenübersteht.
Da aus dem Insolvenzverfahren keine oder allenfalls nur eine geringe Befriedigung der Ansprüche erfolgen dürfte, müssen sie sich andere, am besten solventere Anspruchsgegner suchen. Unserer Ansicht nach hätten die Vertriebe und vor allem die Banken, die ihren Kunden das Direktinvestment empfohlen hatten, ohne großen Aufwand feststellen können, dass Käufer gar kein Eigentum an den Containern erwerben können, weil niemand den gekauften Container genau bezeichnet hat. Daraus resultiert zwingend die Undurchführbarkeit des Vertrages.
Anleger hatten von Anfang an nur einen Schadensersatzanspruch und keinen Anspruch auf Sachwerte, also einen oder mehrere Container. Insbesondere dann nicht, wenn kein Eigentumszertifikat beantragt wurde. Aber auch Käufer, die sich bisher sicher fühlten, weil sie Zertifikate hatten, können nun nicht mehr sicher sein. Unsere Recherche hat bereits in einigen Fällen ergeben, dass auch Container mit vorhandenen Trackingnummern nicht gefunden werden konnten.
Als P&R-Anleger sollten Sie jetzt nicht mehr länger warten. Sie sollten umgehend prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb geltend gemacht werden können. Wir melden für Sie auch Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an.
Für die optimale Betreuung unserer Mandanten im Insolvenzverfahren haben wir uns zusätzliche Unterstützung durch renommierte Insolvenzrechtler gesichert, die selber als Insolvenzverwalter tätig sind.
Die Zeit des Zurücklehnens und Wartens auf bessere Zeiten ist definitiv vorbei. Jetzt muss gehandelt werden, weil den Letzten bekanntlich „die Hunde beißen“.
Auf unserer Website finden Sie eine einfache und schnelle Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen spezialisierten KWAG-Rechtsanwalt zu beantragen.
Abgas-Skandal – Auch Porsche unter Manipulationsverdacht
Wenn Sie einen Porsche fahren, speziell einen Diesel Cayenne oder Macan, werden Sie demnächst in die Werkstatt müssen. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) will Porsche zum Rückbau einer Abgas-Manipulationssoftware zwingen. Rund 60.000 Fahrzeuge sind aktuell betroffen. Aber Vorsicht: Dadurch kann im Extremfall der Beweis vereitelt werden, beim Kauf Ihres Porsche vom Hersteller getäuscht worden zu sein.
Wenn Sie also ein abgas-manipuliertes Fahrzeug besitzen, sollten Sie jetzt schnell handeln und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen. Porsche muss dann unter Umständen nachliefern und ein gleichwertiges, aber un-manipuliertes Fahrzeug bereitstellen.
Auch Volkswagen täuscht und vertuscht weiter. Der Konzern bemüht sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des Schadens. Mittlerweile ist klar, ohne Hardware-Nachrüstung wird es nicht gehen. Um die Kosten gibt es nach wie vor Streit. Aber inzwischen sind zahlreiche verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen ergangen, die unter anderem KWAG RECHTSANWÄLTE für Mandanten erstritten haben. Häufig enden die Verfahren auch in einem Vergleich zugunsten der Käufer.
Mehr zum Abgas-Skandal finden Sie HIER.
Musterfeststellungklage – Viel heiße Luft
Wenn Sie auf die von der Bundesregierung wegen des Abgas-Skandals initiierte Musterfeststellungsklage setzen wollen, raten wir zur Vorsicht. Nach unserer Meinung sind Verbraucher immer noch besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Das gilt auf jeden Fall, wenn Sie Besitzer eines abgas-manipulierten Diesel-Fahrzeugs sind. Gewinnen Sie, kostet Sie das individuelle Verfahren auch nichts. Auf jeden Fall bekommen Sie schneller eine Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.
Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren übrigens nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss der individuelle Schaden geltend gemacht werden. Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen. Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage? Außer der Verjährungshemmung gar nichts. Im Gegenteil, wenn Sie dann endlich eine Entscheidung haben, ist die anrechenbare Nutzungsentschädigung wahrscheinlich so hoch, dass jeder Vorteil aufgezehrt sein dürfte.
In einem KWAG-INFO erläutern wir Ihnen das Verfahren ausführlich und verständlich. Es steht HIER zum Download als PDF-Datei bereit.
Prospekthaftung – Sensationelles Urteil zu Schiffsfonds
Eine von uns vertretene Klägerin bekam vom Landgericht Düsseldorf vollen Schadensersatz zugesprochen und erhält Ihr investiertes Kapital plus Zinsen zurück. Die Richter stellten massive Prospektfehler fest. Im Prospekt zum Fonds „CFB 162 MS Gabriel Schulte“ werde ein irreführender Gesamteindruck erzeugt, der die geringe Planungssicherheit der Anlage pflichtwidrig verharmlose, heißt es im Urteil.
Die Anlegerin hatte im Jahr 2007 eine Beteiligung an dem Schiffsfonds gezeichnet, der seinerzeit exklusiv über die Commerzbank AG vertrieben wurde. Am Fonds ihrer Tochtergesellschaft CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH haben sich etwa 1.200 Anleger mit einem Kapital von insgesamt rund 45 Millionen US-Dollar beteiligt, die mehr als 70 Prozent ihres eingezahlten Kapitals verloren haben.
Das Urteil dürfte Signalwirkung haben, denn auch bei anderen CFB-Fonds wurden nahezu identische Angaben gemacht. Es ist deshalb nicht nur für bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten richtungsweisend, es ist auch interessant für CFB-Anleger, die ihre Beteiligung in der zweiten Jahreshälfte 2008 oder später gezeichnet haben, bislang aber noch nicht klagen.
Mehr zum Urteil und was Sie jetzt tun sollten, wenn Sie ebenfalls CFB-Schiffsfonds gezeichnet haben, finden Sie auf unserer Website.
Weitere aktuelle Informationen etwa zu Regressmöglichkeiten für Betroffene des „LKW-Kartells“ und vielen anderen wichtigen Themen finden Sie immer aktuell auf unserer Internetseite www.kwag-recht.de.
Ein Besuch lohnt sich.
Mit freundlichen Grüßen
und allen guten Wünschen zu den bevorstehenden Feiertagen
Ihre KWAG RECHTSANWÄLTE
Ihr gutes Recht in besten Händen.
Den KWAG-Newsletter vom Mai 2018 als PDF-Datei zum Download und Ausdrucken finden Sie HIER.