Medienfonds

Zuzahlen vor mitnehmen (KGAL 152)

KGAL schönt schlechte Aussichten bei ihrem Beteiligungsangebot 152 (MMDP Munich Movie Development & Production GmbH & Co. Project 1 KG)

Mit früheren Schreiben informierte die Fondsverwaltung des Medienfonds mit der Beteiligungsnummer 152 die Anleger darüber, dass die von den Anlegern bereits in Anspruch genommenen Steuervorteile wegfallen, weil die Finanzverwaltung die Schlusszahlung des Lizenznehmers als Kaufpreisforderung ansah, die in der Bilanz des Fonds gewinnerhöhend zu aktivieren sei und den bereits zugewiesenen Verlust fast völlig aufhob. Die von den Finanzämtern zu erlassenden neuen Steuerbescheide führten oder führen zu ganz erheblichen Steuernachzahlungen und Verzugszinsen.

Nach dem Schreiben der Fondsverwaltung vom 25. November dieses Jahres hat die Finanzverwaltung ihre Meinung inzwischen (wieder) dahingehend geändert, dass sie in der Schlusszahlung keine zu aktivierende Kaufpreisforderung mehr sieht, sondern „nur“ noch verlangt, dass die Schlusszahlung gleichmäßig auf die Lizenzjahre verteilt wird (ratierliche Verteilung der Schlusszahlung oder auch Linearisierung). Das ist in der Tat eine positive Nachricht, weil die Anleger jetzt weniger an das Finanzamt nachzahlen müssen oder bereits geleistete Nachzahlungen weitgehend rückerstattet bekommen.

Durch die steuerlich gleichmäßige Verteilung der Schlusszahlung auf die einzelnen Lizenzjahre weist der Fonds nun jedes Jahr Gewinne aus, die den Anlegern als Kommanditisten des Fonds zugewiesen werden und von diesen der Einkommensteuer unterworfen werden müssen. Zusätzliche Auszahlungen leistet der Fonds hingegen nicht; ganz im Gegenteil: er muss  Mittel für die Gewerbesteuerzahlung reservieren, die er sonst an die Anleger hätte ausschütten können. Sollte die für die Zahlung der Gewerbesteuer gebildete Liquiditätsreserve nicht ausreichen, muss der Fonds Kredite aufnehmen, die zu Lasten der Zahlungen gehen, die die Anleger bei Beendigung des Fonds erwarten dürfen.

Letztenendes ist die Aussage der Fondsverwaltung zwar richtig, dass sich durch die ratierliche Verteilung der Schlusszahlung die Einkommensteuerlast der Anleger nach vorne verschiebt und die Schlusszahlung im Jahr 2019 deshalb nur noch mit einer geringen Steuerlast behaftet ist. Auch das Ergebnis der Anleger aus ihrer Fondsbeteiligung wird voraussichtlich nicht wesentlich schlechter.

Worauf die Fondsverwaltung aber nicht hinweist und was sich nur aus dem mitgelieferten Zahlenwerk ergibt: Bis zum Erhalt der Schlusszahlung muss ein Anleger, der einen Fondsanteil von 25.000 Euro gezeichnet und hierfür 16.525 Euro bar bezahlt hat, für die Jahre 2010 bis 2018 noch insgesamt 5.731 Euro in jährlichen Teilbeträgen von 374 Euro (2010) bis 901 Euro (2018) aus versteuertem Geld an das Finanzamt zahlen. (Der Verkaufsprospekt sah für den genannten Zeitraum Mittelzuflüsse nach Steuern von knapp 400 Euro für den 25.000 Euro-Zeichner vor.)

Der Anleger muss also zunächst noch knapp 33% dessen in bar aufbringen, was er als Schluss-Ausschüttung im Jahr 2019 laut aktueller Prognose der Fondsverwaltung erwarten kann. Dabei kann sich diese Schluss-Ausschüttung noch verringern, wenn der Fonds beispielsweise noch Kredite zurückzahlen muss, die er zur Zahlung der Gewerbesteuer aufnehmen musste.

Diese in der Zukunft liegenden Zahlungen der Anleger sind zusätzlich zu den 2.275 Euro zu erbringen, die der 25.000 Euro-Anleger für die zurückliegenden Jahre wegen der Reduzierung der Verlustzuweisung aus dem Jahr 2003 jetzt noch leisten muss (wenn er sie nicht schon früher entrichtet hat).

Die obigen Aussagen treffen in ähnlicher Form auch auf die KGAL-Beteiligungsangebote 105,125 und 131 zu.

105                  MFP Munich Film Partners GmbH & Co. ROE Productions KG

125                  MFP Munich Film Partners GmbH 6 Co. AZL Productions KG

131                  MFP Munich Film Partners New Century GmbH & Co. HAM Product. KG

 
 
 
 

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