Medienfonds

VIP 2 Anlegern droht Totalverlust

Nachdem die Fondsgesellschaft Film & Entertainment VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2009 aufgelöst wurde, warteten die Gesellschafter lange Zeit gespannt auf die Abrechnung ihres Gesellschafterkontos und die Zahlung der ursprünglich in Aussicht gestellten Schlussausschüttung.

Mittlerweile steht fest, dass das Warten sich nicht gelohnt hat und den Gesellschaftern der Totalverlust ihres investierten Kapitals droht.

So bestehen nach aktueller Mitteilung der Fondsgeschäftsführung auf Seiten der Gesellschaft noch erhebliche Verbindlichkeiten und nicht bilanzierte Verpflichtungen. Demgemäß wird von Seiten der Fondsgesellschaft derzeit davon ausgegangen, dass nach Befriedigung der Gläubiger kein nennenswerter Liquidationserlös mehr besteht, der unter den Gesellschaftern verteilt werden könnte. Bereits im Jahr 2009 hatte die Geschäftsführung die Gesellschafter  darüber informiert, dass Liquiditätsprobleme bestünden und der Ausgleich von Verbindlichkeiten gefährdet sei.  Neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals besteht weiterhin die Gefahr eines Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 IV HGB. Nach dem Gesellschaftsvertrag waren die Gesellschafter bei Zeichnung lediglich zur  Zahlung von 55 % der Zeichnungssumme zuzüglich eines Agios von 3 % verpflichtet. Für die restlichen 45 % der Zeichnungssumme besteht daher die Gefahr einer weitergehenden Haftung der Gesellschafter. Soweit die Liquidität des Fonds nicht ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen, könnten die Gesellschafter daher zur Einzahlung des noch ausstehenden Teils ihrer Kommanditeinlage in Höhe von 45 % der Zeichnungssumme gezwungen werden.

Außerdem drohen den Zeichnern des VIP Medienfonds 2 erhebliche Steuernachzahlungen. Eine neuerliche Überprüfung der Film & Entertainment VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG im Jahre 2008 durch das Finanzamt München hatte ergeben, dass die Verluste im falschen Jahr geltend gemacht wurden, des weiteren wurde die Herstellereigenschaft des Fonds angezweifelt. Die im Raum stehenden Korrekturen der Ergebnisse des VIP 2 Medienfonds führen zu einer Reduzierung des Verlustes von ca. 9 % der jeweiligen Zeichnungssumme (ohne Berücksichtigung des Agios) für das Jahr 2002 bzw. zu einem Gewinnausweis von rund 3,6 % der jeweiligen Zeichnungssumme für 2003. Die finanziellen Folgen für die Zeichner des VIP Medienfonds 2 hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen und der Höhe der Beteiligung ab. Steuerrückforderungen der Finanzbehörden müssen im Regelfall mit 6 % p. a. verzinst werden. Diese Zinsbelastung stellt einen weiteren Schaden für die VIP Medienfonds 2 Zeichner dar. Die Geschäftsführung des Fonds hat derweil die Rechtmäßigkeit der erneuten Prüfung durch das Finanzamt München in Frage gestellt und Rechtsmittel gegen die Änderungsbescheide eingelegt. Hiervon werden die VIP Medienfonds 2 Zeichner allerdings –wenn überhaupt – erst in ferner Zukunft profitieren. Zunächst müssen die geänderten Steuerbescheide beachtet werden, da dem Einspruch keine aufschiebende Wirkung zukommt und die Bescheide daher vollstreckbar sind.        

Die Gesellschafter des VIP Medienfonds 2 sollten sich daher dringend anwaltlich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Sicherung ihrer Schadensersatzansprüche beraten lassen. In Betracht kommen hierbei insbesondere Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die am Vertrieb beteiligten Banken und selbständigen Finanzberater.

Hierbei gilt es zunächst die zum Ende des Jahres 2010 drohende Verjährung der Ansprüche etwa durch die Einleitung eines Güteverfahrens bei einer staatlich anerkannten Gütestelle oder durch Klagerhebung zu hemmen. Darüber hinaus besteht die nicht unberechtigte Hoffnung, dass die beteiligten Banken, Berater und Initiatoren außergerichtlich zu einem Vergleich bewegt werden können. In der Vergangenheit hat unsere Kanzlei bereits maßgeblich zu den Abschlüssen der Generalvergleiche bei den beiden Nachfolgerfondsgesellschaften desselben Initiators, der Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 und der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG, beigetragen. Zuvor konnte unsere Kanzlei eine Vielzahl der Klageverfahren, die für Gesellschafter des VIP 3 und VIP 4 Medienfonds geführt wurden, gegen die beratenden Banken gewinnen.

 

 
 
 
 

Javascript ist deaktiviert. Diese Seite benötigt Javascript für eine korrekte Anzeige. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser!