Medienfonds

Victory Medienfonds – Finanzämter machen Ernst

Die Anleger der Victory Medienfonds waren in den letzten Jahren Kummer gewohnt. Jetzt kommt es noch schlimmer, denn die Wohnsitzfinanzämter versenden mittlerweile geänderte Steuerbescheide an die gebeutelten Investoren. Die finanziellen Folgen für die Zeichner hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen und der Höhe der Beteiligung ab. Die Kommanditisten müssen sich darauf einstellen, nicht nur die ursprünglich gewährten Steuervorteile erstatten zu müssen, sondern zusätzlich Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % rückwirkend bis zum jeweiligen Zeichnungsjahr.

Die Victory Medienfonds sammelten seit Anfang der 90iger Jahre mit 24 Filmfonds bei 8.500 Anlegern rund 350 Mio. Euro ein. Initiator Franz Landerer positionierte die Fonds zunächst erfolgreich als Finanzierer von Kinder-, Jugend- und Familien-Fernsehproduktionen. Dieses Steuersparkonzept ist allerdings langfristig nicht aufgegangen. Im Jahr 2006 meldete die Dachgesellschaft Victory Media AG Insolvenz an.

Als Grund für die Insolvenz wurde von der Victory Media AG seinerzeit angeführt, dass zwei Prozesse insbesondere gegen die EM.TV AG mit einem Forderungsvolumen von insgesamt rund € 6 Mio. verloren worden sind.

Rechtsanwalt Knychala von der Kanzlei KWAG rät betroffenen Anlegern, noch in diesem Jahr etwaige Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Aufgrund des im Jahre 2002 geänderten Verjährungsrechts droht bei einer Reihe von geschlossenen Fonds Ende 2011 die Verjährung. Für viele Zeichner der Victory Medienfonds besteht damit in diesem Jahr letztmalig die Chance, ihre Ansprüche durchzusetzen, bevor sie endgültig auf den Schäden sitzen bleiben.

Für die Mandanten der KWAG besteht zudem die Möglichkeit, die individuelle steuerliche Situation durchleuchten zu lassen. Mit der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH befinden sich kompetente Ansprechpartner direkt im Hause, so dass fachübergreifend die Möglichkeit besteht, die einzelnen Mandate auch hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen vollumfassend zu betreuen.

Rechtsanwalt Knychala empfiehlt allen Anlegern die Prüfung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Falschberatungen. Ansatzpunkte hierfür sind z.B. die mangelnde Aufklärung über bestehende Risiken der Anlage, die Darstellung angeblicher Garantien oder auch die Nichtaufklärung über etwaige aufklärungspflichtige Rückvergütungen. Mittlerweile wurde auch gerichtlich geklärt, dass die Risikohinweise in vielen Emissionsprospekten fehlerhaft waren. Soweit diese Prospekte als Grundlage für eine Beratung herangezogen worden sind, handelte der Berater pflichtwidrig, wenn er die Widersprüche nicht aufklärte. Daraus ergeben sich weitere Anknüpfungspunkte, um einen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchzusetzen.

Nicht zuletzt aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH, insbesondere im Hinblick auf die Aufklärungspflichten der Banken wegen Rückvergütungen („Kick-Backs“), sollten Anleger nicht zögern, mögliche Ansprüche jetzt prüfen zu lassen.

Für den Fall, dass ein obsiegendes Urteil vor Gericht erstritten wird, würden im Wege der Rückabwicklung sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der Kapitalanlage ersetzt werden. Dazu gehören das eingezahlte Eigenkapital zuzüglich Agio, Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % sowie der sogenannte entgangene Gewinn. Der entgangene Gewinn bezeichnet einen angemessenen Ersatz für die Zinsen, Sie mit dem Erwerb einer alternativen Kapitalanlage hätten erzielen können und wird von den Gerichten regelmäßig mit etwa 2-4 % des einbezahlten Kapitals beziffert.

 
 
 
 

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