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Verjährungsproblem bei KALEDO III - Es eilt!

Der Fonds KALEDO III weist eine Besonderheit auf, die eventuell ein Handeln noch vor dem 31.12.2009 zwingend erforderlich macht:

Schadenersatzansprüche gegen Berater, das heißt gegen die Personen oder Institutionen, die Ihnen diesen Fonds verkauft haben, unterliegen einer 3-jährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem schadenstiftenden Ereignis erlangt hat oder diese fahrlässig nicht erlangt hat.

Die Fondsgesellschaft LHI hatte die KALEDO III - Anleger bereits mit Schreiben vom 10.10.2006 über eine mögliche Steuerproblematik informiert und damit die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Berater kommen, wird dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit einwenden, dass Sie als Anleger seit diesem Schreiben Kenntnis hatten oder hätten haben müssen. Damit würden Ihre Ansprüche aus der kenntnisabhängigen Beraterhaftung am 31.12.2009 verjähren. KALEDO III-Zeichner müssen jetzt also handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Es ist nicht immer gleich notwendig, Klagen einzureichen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Hier kommt z.B. auch eine Verjährungshemmung durch ein Güteverfahren in Betracht. Ein solches Verfahren kann unabhängig von Ihrem Wohnort z.B. bei der "Öffentlichen Rechtsauskunftsstelle (ÖRA) in Hamburg geführt werden. Dieses Verfahren hemmt die Verjährung für die Dauer des Verfahrens und weitere 6 Monate nach Scheitern desselben. Sie können damit die Verjährungsfrist also bis ca. Mitte 2010 verschieben.

Bei der ÖRA fallen Gebühren an, die aber deutlich niedriger sind als Gerichtskosten. Hier ein Auszug aus der Gebührenordnung der ÖRA:

(3) 1 Die Verfahrensgebühr beträgt ab schriftlicher, terminvorbereitender Verfügung der oder des Vorsitzenden bei einem Gegenstandswert bis

500 Euro ...

5,- Euro

1000 Euro ...

10,- Euro

2000 Euro ...

25,- Euro

3000 Euro ...

40,- Euro

4000 Euro ...

55,- Euro

5000 Euro ...

70,- Euro

7000 Euro ...

80,- Euro

9000 Euro ...

90,- Euro

12000 Euro ...

100,- Euro

15000 Euro ...

115,- Euro

20000 Euro ...

135,- Euro

25000 Euro ...

155,- Euro

35000 Euro ...

195,- Euro

50000 Euro ...

255,- Euro

100000 Euro ...

420,- Euro

200000 Euro ...

715,- Euro

350000 Euro ...

1175,- Euro

500000 Euro ...

1690,- Euro

750000 Euro ...

2250,- Euro

1000000 Euro ...

2865,- Euro

1500000 Euro ...

3990,- Euro

2500000 Euro ...

4910,- Euro

3500000 Euro ...

5830,- Euro

5000000 Euro ...

7670,- Euro

je weitere 2500000 Euro ...

2560,- Euro.

Wer nicht das Risiko eingehen will, dass berechtigte Ansprüche wegen einer eingetretenen Verjährung scheitern, sollte sich jetzt zu diesem Schritt entschließen.

Wir fügen Ihnen als Anlage unser Formular bei, mit dem Sie uns nur zur Durchführung des Güteverfahrens beauftragen. Außerdem benötigen wir von Ihnen eine kurze Schilderung der Beratungssituation, mit Namen und Anschriften der Berater bzw. der Institute, für die diese tätig gewesen sind, sowie Daten der Beratungsgespräche. Sie würden uns die Arbeit erheblich erleichtern, wenn Sie uns diese Schilderung per Mail oder (noch besser) als Word-Dokument per Mail zusenden.

Unsere Kanzlei bleibt vom 23.12. 2009 (mittags) bis 3.01.2010 geschlossen. Wir müssten Ihre Unterlagen also bitte bis 21.12.2009 vollständig vorliegen haben, um noch rechtzeitig für Sie tätig werden zu können.

 
 
 
 

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