Ehemaliger EXPO-Manager zu Schadenersatz verurteilt
Klagen auch gegen Ex-Verteidigungsminister Scholz anhängig
Berlin / Bremen. Das Landgericht Berlin hat den ehemaligen PR-Direktor der EXPO 2000 Hannover GmbH, Matthias Ginsberg, in mehreren Verfahren zur Zahlung von Schadenersatz von insgesamt mehr als 28.000,- Euro verurteilt. Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KTAG Rechtsanwälte Bremen/Berlin kommt den Urteilen (LG Berlin Az.: 18 O 530/05, 18 O 559/05, 18 O 69/06) besondere Bedeutung zu, weil damit Ginsberg in die so genannte Prospekthaftung genommen wurde. Der ehemalige EXPO-Manager saß im Aufsichtsrat der DPM Deutsche Portfolio Management AG, die den Emissionsprospekt des Deutschen Vermögensfonds I herausgegeben hatte, in dem bekannte Politiker für eine Kapitalanlage warben. Bereits im Sommer 2006 hatte KTAG mehrere ähnliche Urteile gegen den Fondsgeschäftsführer und Berliner Ex-Schulsenator Walter Rasch (CDU) erstritten. Auch der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hatte sich in der Hochglanzbroschüre neben dem Chef eines einschlägig bekannten Strukturvertriebs, Michael Turgut, ablichten lassen.
Rechtsanwalt André Tittel von der Berliner KTAG Niederlassung will mit den Musterverfahren erreichen, dass Politiker oder Prominente, die mit dem in ihre Person gesetzten Vertrauen für dubiose Kapitalanlagen werben, künftig persönlich für falsche Prospektangaben haften. Nach seiner Ansicht kommen Hintermänner und Drahtzieher des grauen Kapitalmarktes oft genug unge-schoren davon. Für Tittel sind die Entscheidungen des Berliner Landgerichts in Sachen Ginsberg und Rasch ein "Schritt in die richtige Richtung": "Prospektangaben sind eben keine unverbindlichen Wahlversprechen." Er hofft, dass die Urteile andere Politiker und Prominente abschrecken, an dubiosen Anlagemodellen mitzuwirken. Weitere Verfahren sind nach seinen Angaben gegen Rupert Scholz anhängig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 15. Juni 2005 die Schließung des Fonds verfügt. Die Fondsgesellschaft musste danach Insolvenz anmelden. Anfang November 2006 hat das Landgericht Hamburg die Insolvenzeröffnung (Az. 303 T 21/06) erneut bestätigt. Rechtsanwalt Tittel schätzt die zu erwartenden Verluste der Anleger auf mindestens 30 Millionen Euro.
Die meisten der von KTAG vertretenen Anleger sind nach Tittel Auffassung "systematisch" durch den Vertrieb über die Sicherheit und Probleme der Anlagen getäuscht worden: "Auch heute noch wirkt der Vertrieb massiv auf viele Anleger ein, um sie mit falschen Versprechungen von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abzuhalten und sogar zu neuen Anlagen zu überreden." André Tittel erkennt darin Methode. Im nächsten Jahr drohen die Prospekthaftungsansprüche vieler Geschädigter zu verjähren: "Offenbar wird versucht, sich mit allen Mitteln über diesen Termin hinüber zu retten."
Die angeblichen sicheren Folgeanlagen sind zwischenzeitlich ebenfalls in die Schlagzeilen geraten.
