VIP Medienfonds

Auszahlung VIP 3 – Erfordernis der US-Quellensteuerbefreiung

Empfehlung zum Schreiben der INTEGRA Treuhand GmbH

In den vergangenen Tagen haben VIP 3-Anleger von der Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH ein Schreiben nebst Unterlagen zur Beauftragung der INTEGRA Treuhand GmbH mit der Bitte erhalten, diese ausgefüllt und unterschrieben an die INTEGRA Treuhand GmbH zurückzusenden.

Dieser Aufforderung und Bitte möchten wir hiermit ausdrücklich beipflichten und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie bereits einen Vergleich mit der Commerzbank oder anderen Beteiligten geschlossen, ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, oder bislang keine gerichtlichen Schritte veranlasst haben!

Hintergrund ist der, dass diese Befreiung von der US-Steuer notwendig ist, um am Laufzeitende eine möglichst frühzeitige Ausschüttung seitens des Fonds zu erhalten. Gerade bei VIP 3 wird dies aufgrund des anstehenden Endes der Laufzeit zum Jahresende schon bald evident. Unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten des Fonds wird der VIP 3 rund 85 % der Zeichnungssumme im Januar 2012 direkt an die Anleger auszahlen können, soweit diese die Zeichnungssumme nicht bereits aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder Vergleiches von anderer Seite erhalten haben. Dies wird allerdings nur unter der Voraussetzung geschehen, dass Sie – bzw. die von Ihnen zu beauftragende INTEGRA Treuhand GmbH in Ihrem Namen – eine Befreiung von der US-Quellensteuer beantragt haben, da andernfalls bis zu 30% dieses Betrages als Quellensteuer abzuführen wären. Daher würde der Fonds die Ausschüttung an diejenigen Anleger, die noch keine Befreiung beantragt haben bis zur Klärung der Frage zunächst ganz zurückbehalten, was Sie durch Ihre Mitwirkung bei der Befreiung von der US-Quellensteuer jedoch ohne großen Aufwand verhindern können.

In der Sache geht es dabei allein darum, gegenüber den US-Steuerbehörden nachzuweisen, dass Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und auch schon im Zeitpunkt der Zeichnung des VIP 3 und/oder VIP 4 waren.

Zu diesem Zwecke haben diejenigen Anleger, die schon über eine US-Steuernummer verfügen, Formulare enthalten, mit denen Sie die INTEGRA Treuhand GmbH bevollmächtigen, in ihren Namen alle erforderlichen Schritte für die Befreiung zu veranlassen. Diejenigen, die noch nicht über eine US-Steuernummer verfügen, erhielten zudem Formulare zur vorherigen Beantragung dieser Steuernummer. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie der INTEGRA Treuhand GmbH in diesem Fall eine von Ihrer Bank beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises mit übersenden.

Das Prozedere ist aufgrund der größtenteils ausgefüllten Unterlagen durch die INTEGRA Treuhand GmbH und die beigefügten Erklärungen und Checkliste recht einfach zu handhaben. Für Rückfragen steht Ihnen die INTEGRA Treuhand GmbH zudem vormittags telefonisch zur Verfügung.

Der Aufwand für Sie ist daher überschaubar, der wirtschaftliche Nutzen sehr hoch. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen daher dringend mitzuwirken.

Noch eine Info für VIP 3-Anleger, die den seitens der Commerzbank AG angebotenen Vergleich mit einer Kapitalerhaltungsgarantie angenommen haben:

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Anleger im schriftlichen Umlaufverfahren mit großer Mehrheit für die Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens gegen die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes München entschieden haben, wird sich die Endabrechnung des Fonds – die Voraussetzung zur Errechnung der Differenzzahlungen der Commerzbank ist und somit auch die Fälligkeit der Differenzzahlung bestimmt – für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens verzögern. Der Fonds kalkuliert aktuell mit einer Liquidation bis Ende 2013. Über den weiteren Verlauf des finanzgerichtlichen Verfahrens und sich gegebenenfalls ergebende Vergleichsmöglichkeiten in diesem Verfahren, wird Sie der Fonds unterrichtet halten.

 
 
 
 

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