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Urteil der Woche: Der lange Arm deutscher Gerichte
Zuständigkeit deutscher Gerichte: Es muss nicht immer der Wohnsitz sein - auch Vermögen in Deutschland reicht aus, um vor einem hiesigen Richter zu landen
Zuständigkeit deutscher Gerichte: Es muss nicht immer der Wohnsitz sein - auch Vermögen in Deutschland reicht aus, um vor einem hiesigen Richter zu landen
Quelle: Financial Times, 20. Dez.2011
