Annahme der Steuerhinterziehung auch bei Lord Zweite
Verlustzuweisungen vollständig aberkannt - Besonders hoher Schaden durch Nachzahlungszinsen
Wie bereits befürchtet, ist der nächste Medien-Fonds von Hannover Leasing steuerlich gefallen. Beim Beteiligungsangebot Nr. 113, „Lord Zweite“, sind auf Veranlassung der Steuerfahndung sämtliche Verlustzuweisungen gestrichen worden, wie Hannover Leasing mit Schreiben vom 14.11.2011 mitteilte. Die Filmproduktion sei nach Auffassung der Finanzverwaltung nur Schein. Tatsächlich läge eine verdeckte Geldanlage vor. Hannover Leasing will gegen die Bescheide Sprungklage erheben – der Ausgang ist offen.
Zivilrechtliche Verjährung vor steuerlichem Entscheid.
Prekär für die betroffenen Anleger: Sollte es zum Steuer- und damit auch zum Zinsschaden kommen, können Ersatzansprüche für die Jahre bis 2001 nach Silvester 2011 nicht mehr durchgesetzt werden. Ein Abwarten der finanzgerichtlichen Entscheidung würde dazu führen, dass diese zivilrechtlichen Ansprüche zu Silvester 2011 verjähren.
Dass es für den Anleger besonders teuer wird, liegt an den Zinsen auf die Steuernachforderungen. Diese können bei Nachzahlungen für 2000 leicht 50 % und mehr der Steuern betragen. Beim Wegfall einer Verlustzuweisung von 100 TEUR beträgt der Schaden für 2000 damit rund 80 TEUR (53 TEUR Steuer zzgl. 27 TEUR Zinsen).
Welche Fonds sind betroffen, welche kritisch?
Aktuell sind bei folgenden Hannover Leasing Medien-Fonds die Verluste aberkannt worden:
Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 114, Lord Dritte (2000) |
Beteiligungsangebot Nr. 131, „First Twenty Million“ (2001) |
Beteiligungsangebot Nr. 128, „Sam“ (2001) |
Folgende Fonds der Hannover Leasing dürften wegen ähnlicher Konzeption ebenso ins Visier der Steuerfahndung geraten sein:
Beteiligungsangebot Nr. 130, „Shallow Hal“ (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 129, „Unfaithful“ (2001) |
Beteiligungsangebot Nr. 126, „Dia“ (2001) |
Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL (2002) |
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Auch hier drohen Schadensersatzansprüche aus den Jahren bis 2001 an Silvester 2011 zu verjähren. Zudem gehen nach dem 31.12.2001 entstandene Ansprüche tagesgenau unter, was insbesondere MAGICAL- Anleger betrifft. Das Steuer- und Zinsrisiko liegt dann auch hier voll beim Anleger.
Handlungsmöglichkeiten
Die Anleger können jedoch einen drohenden Schaden noch abwenden: Sollte eine Fehlberatung vorliegen, kann die Beteiligung über eine gut formulierte Klage „zurückgedreht“ werden. Mit entsprechenden Klauseln werden auch drohende Steuer- und Zinsschäden erfasst. Durch zeitnahes Handeln ist es dem aktuell geschädigten Anleger damit möglich, einen Schaden abzuwenden.
Sollten Sie eine erste Einsschätzung zu einem der vorgenanten Fonds oder anderen in Ihrem Beteiligungsportfolio befindlichen Fonds benötigen, so senden sie uns gern eine Nachricht an bremen@kwag-recht.de oder nehmen Sie gern mit uns unter der 0421-5209480 Kontakt auf.
