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Great Wheel und Singapore Flyer
05.03.2010
Stellungnahme von KWAG zur Kritik an den VIP-Vergleichen
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Widerrufsbelehrung - DB Kompass Life Fonds
Aktuelles Rundschreiben zu Medienfonds
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Bremen, den 25. Juni 2009
Diverse Medienfonds
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag einiger Ihrer Mitgesellschafter, die wir anwaltlich vertreten, schreiben wir Sie heute an, um Sie für die Idee einer starken Interessenvertretung zu gewinnen.
Mit Ihnen sind zehntausende weiterer Anleger in Medienfonds von einer auf den ersten Blick nicht nachvollziehbaren Änderung der Rechtsaufassung der Finanzverwaltung und daraus resultierenden Steuernachzahlungen in einer Gesamthöhe von ca. 8-10 Milliarden Euro betroffen.
Dies resultiert aus einer Sitzung der Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Ländern vom 19. bis 21. September 2007, bei der diese sich mit der steuerlichen Behandlung von Medienfonds beschäftigt haben. In dem Protokoll zu dieser Sitzung sind u. a. Vertragsklauseln zitiert, bei deren Verwendung in den „Schuldübernahmeverträgen“ zwischen Fondsgesellschaft, Bank und Lizenznehmer eine steuerschädliche Wirkung eintreten soll.
Nun kann man sich in endlosen Klagen vor den Finanzgerichten verlieren, aber das wird Ihnen Ihr eingesetztes Kapital nicht zurückbringen. Ganz im Gegenteil – Ihr Verlust vergrößert sich mit jedem Tag, da Sie auf die Steuerschulden einen Zinssatz von 6 % zahlen müssen.
Aus der Erfahrung mit anderen großen Medienfonds (z. B. VIP) wissen wir – und die von uns vertretenen Anleger –, dass neben der individuellen Durchsetzung von Regressansprüchen die kollektive Wahrnehmung der Anlegerinteressen auf Gesellschaftsebene ein scharfes Schwert ist.
Sie können damit nicht nur die Fondsgeschäftsführung dazu zwingen, im Anlegerinteresse zu agieren, sondern erreichen auch einen erheblichen Informationsgewinn durch die Bündelung der einzelnen Anleger.
So haben wir im Auftrag unserer Mandanten bereits die Fondsgeschäftsführung angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob z.B. die oben erwähnten Klauseln auch in den hier bgeschlossenen Verträgen Verwendung gefunden haben.
Damit solche und ähnliche Informationen allen Anlegern zugänglich werden, sollen wir auf Anregung unserer Mandanten auch in dieser Fondsgesellschaft dafür sorgen, dass eine Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung stattfindet und die Geschäftsführung persönlich Rede und Antwort steht sowie die Anleger die Möglichkeit haben, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.
Bitte unterstützen Sie diesen Antrag, indem Sie uns eine entsprechende Stimmrechtsvollmacht erteilen oder einen gleichlautenden Antrag an die Geschäftsführung richten. Entsprechende Muster haben wir beigefügt.
Soweit Sie anwaltlich oder durch einen Steuerberater vertreten sind, leiten Sie dieses Schreiben gerne entsprechend weiter. Wir sind im Interesse der Mandanten an einer Bündelung der Stimmrechte und einem Informationsaustausch sehr interessiert.
Neben den kollektiven Möglichkeiten bleiben Ihnen natürlich Ihre individuellen Schadenersatzansprüche. Durch neue Entwicklungen in der Rechtsprechung sind dort zwei Ansätze im Moment sehr erfolgversprechend:
- Gegenüber dem Anlageberater können Sie Ansprüche immer dann durchsetzen, wenn dieser Sie über erhaltene Provisionen (sog. kick-backs) nicht aufgeklärt hat. Bei den VIP-Medienfondsverfahren z.B. werden von unserer Kanzlei über 90 % der auf dieser Rechtsgrundlage verhandelten Verfahren gewonnen bzw. mit entsprechenden Vergleichen beendet.
- Gegenüber der finanzierenden Bank können Sie durch einen Widerruf des Darlehensvertrages eine Auszahlung des Eigenkapitals und eine Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten erreichen. Ob dieser Widerruf möglich ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Verträge und dem Zeitpunkt der Zeichnung ab. Wir haben auch für Ihren Fonds zu dieser Frage bereits ein Gutachten bei Professor Dr. Knops von der Universität Hamburg in Auftrag gegeben. Professor Knops hatte mit seinem Gutachten bei VIP-Medienfonds auch für eine entscheidende Wende in der Auseinandersetzung mit der HypoVereinsbank gesorgt.
Weitere Informationen zu „Widerruf“ und „kick-backs“ sowie entsprechende Urteile finden Sie auf unserer Homepage: www.KWAG-Recht.de oder Sie können diese bei uns anfordern.
Nach den Sommerferien werden wir gemeinsam mit Professor Knops kostenlose Informationsveranstaltungen in allen größeren Städten zu diesem Thema anbieten. Mit dem beiliegenden Formular können Sie schon jetzt Ihr Interesse hieran bekunden. In jeder Stadt/Region, für die es mehr als 20 Voranmeldungen gibt, werden wir einen entsprechenden Termin anbieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens-Peter Gieschen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht
