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TopNews für Anleger

Expertenveranstaltungen zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten und Schadensersatz für Anleger

Prof. Dr. Knops und KWAG informieren Anleger über aktuelle Rechtslage

Aktuelles

02.09.2010
Umfangreiche Aufklärungspflichten auch für freie Anlageberater

Freie Anlageberater müssen im Beratungsgespräch über unzureichende Prospektangaben und kritische...

30.08.2010
Bankhaus Löbbecke wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt

Eine Pflicht zur umfänglichen Aufklärung über vereinnahmte Rückvergütungen besteht laut Landgericht...

26.08.2010
Situation offener Immobilienfonds spitzt sich zu

Rentner kurz vor der Pleite Anleger offener Immobilienfonds erhalten seit Monaten keine Zahlungen...

23.08.2010
PREPS-Zertifikate auf Junior Income Notes

Keine hinreichende Aufklärung über Risiken – Totalverlust droht
21.07.2010

Anlageberatung: Anwälte fordern Beweislastumkehr

Der aktuell veröffentlichte Test der Bankenberatung durch die Stiftung Warentest zeigt, was für Branchenkenner kein Geheimnis ist: Banken bieten Anlegern, die Geld investieren wollen, keine Beratung, sondern ein Verkaufsgespräch. Selbst gesetzliche Vorgaben wie die Pflicht zur Erstellung eines schriftlichen Protokolls werden nicht eingehalten.

Auf Anlegerschutz spezialisierte Anwälte regen eine ganz einfache Lösung an, um die Banken zum Umdenken zu zwingen: „Der Gesetzgeber muss die Beweislast in den Schadensersatzprozessen gegen die Banken einfach umdrehen. Den Rest regelt dann der Markt", erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht von der Hamburger Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG).  

Nach den heutigen Regelungen in der Zivilprozessordnung trifft den Anleger die Beweislast, wenn er der Bank ein Beratungsverschulden vorwirft. Gieschen: „Beratungen finden meistens unter vier Augen statt. Im Prozess steht dann die Aussage des Bankberaters gegen die des Anlegers. Da – noch – der Anleger beweisbelastet ist, fällt bei widerstreitenden Aussagen eine ‚Beweislastentscheidung’ zu Ungunsten des Anlegers. In der Folge verliert der Anleger den Prozess“.

Erfolgte die Beweislast umgekehrt, müsste die Bank beweisen, dass sie ordnungsgemäß, das heißt „anleger- und anlagegerecht" beraten hat. Bei unterschiedlichen Aussagen von Berater und Kunde würde sie den Prozess verlieren, wenn sie nicht etwa durch schriftliche Dokumente wie das Beratungsprotokoll eine ordnungsgemäße Beratung nachweisen kann.

„Die Lobby der Finanzindustrie ist ungebrochen und aus Fehlern hat keiner gelernt. Selbst Anleger, für die wir bereits wegen Falschberatung Schadensersatzklagen gegen Banken führen, werden noch von den Kundenberatern angerufen und es wird versucht, ihnen erneut unsinnige Produkte zu verkaufen“, berichtet Gieschen. „Andere Banken geben sich einfach einen neuen Namen und versuchen so die Skandale der Vergangenheit abzuschütteln. Ich habe an einigen Veranstaltungen von Lobbyorganisationen der Finanzindustrie zu den neuen Regulierungsplänen teilgenommen. Die dort als Referenten auftretenden Vertreter vom Bundesministerium für Finanzen beziehungsweise der Bafin haben ein Bild des Jammers abgeliefert. Sie waren den Lobbyisten argumentativ unterlegen und haben diese am Ende gar um Hilfe gebeten. Dies zeigt, wie es um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt ist“, erklärt Gieschen abschließend.