Und sie dreht sich doch
Gesellschaftern der First Twenty Million GmbH & Co. KG droht nun doch die Aberkennung der anfänglichen steuerlichen Verlustzuweisungen – bei weiteren Medienfondsbeteiligungen besteht „ akute Ansteckungsgefahr“ – Schadensersatzansprüche verjähren endgültig mit Ablauf des Jahres 2011 – Anleger sollten jetzt handeln!
Anleger wurden in den vergangenen Jahren mit teilweise widersprüchlichen Informationen seitens der Hannover Leasing GmbH & Co. KG konfrontiert. Gegenstand der Informationen war die An- bzw. Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen für die Anfangsjahre der Medienfondsbeteiligung.
Noch im April des Jahres wurden die Anleger dahingehend in Sicherheit gewogen, dass die Hannover Leasing GmbH & CO. KG aufgrund eines Gerichtsbescheides vom 8. April 2011 einen Sieg gegen die Finanzverwaltung errungen hatte und das Ergebnis auf „gleichgelagerte“ Fonds entsprechend zu übertragen sei. Das Titelbild der Filmproduktion der „Sieben Zwerge“ geisterte durch die Gazetten – so auch bei der Financial Times Deutschland – und vermittelte den betroffenen Anlegern den Eindruck, dass in Aussicht gestellte Steuernachzahlungen erheblich geringer ausfallen sollten. Allenfalls drohe die Verteilung der Schlusszahlung auf einzelne Geschäftsjahre (die sogenannte „Linearisierung“), was zu geringfügigen steuerlichen Belastungen führen könne. Betroffene Anleger wähnten sich in Sicherheit - eine trügerische Sicherheit, die nicht lange anhalten sollte.
Bereits im August 2011 wurden die Anleger mit Schreiben konfrontiert, in denen die Hannover Leasing GmbH & Co. KG zurückruderte und die Anleger hinsichtlich der steuerlichen Behandlungen mit widersprüchlichen Aussagen im Unklaren ließ.
Während in den Informationsschreiben Vieles darauf hindeutete, dass die Hannover Leasing aufgrund des errungenen bestandskräftigen Gerichtsbescheids lediglich mit geringfügigen steuerlichen Änderungen der Medienfondsbeteiligungen seitens der Finanzverwaltung rechnete, wurde die Vermutung laut geäußert, dass die Finanzverwaltung bei denjenigen Medienfonds, die Gegenstand einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung sind bzw. waren, die nachträgliche Aberkennung anfänglicher Verlustzuweisungen beabsichtige.
„Jetzt realisiert sich das sogenannte Restrisiko, von dem die KWAG-Rechtsanwälte immer gesprochen haben“, so Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, „ - die weitgehende steuerliche Aberkennung der anfänglichen Verlustzuweisungen.
Nach bisher unbestätigten Informationen hat das Finanzamt München bereits geänderte Bescheide für die Jahre 2001 bis 2009 für die Beteiligung Hannover Leasing Nr. 131 erlassen. Hintergrund: Die Steuerfahndung könnte bewiesen haben, dass „verdeckte Kapitalanlagen“ getätigt worden sind. Mit anderen Worten: Es sind allein Geldkreisläufe installiert worden. Diese Konstruktion würde die Steuerhinterziehung mit weitgehender Aberkennung der Verlustzuweisungen bewirken. Die Folge für die Anleger wäre eine empfindliche Steuernachzahlung nebst Zinsen.
Auch für andere Fonds mit gleichem Aufbau besteht „akute Ansteckungsgefahr“, meint Steuerberater David Janssen von der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. „Das Vorliegen eines Anfangsverdachtes ist auch bei Schwesterfonds denkbar. Da Steuerhinterziehung eine Straftat ist, ergibt sich für die ermittelnde Behörde dann ein Strafverfolgungszwang. Die Behörde muss ermitteln“, so Janssen.
Ebenfalls davon betroffen sein könnten die Hannover Leasing Fonds Nr. 142 (Magical Produktions GmbH) Hannover Leasing Nr. 113 (Lord Zweite) Hannover Leasing Nr. 114 (Lord Dritte), Hannover Leasing Nr. 128 (I am Sam), bei denen die Hannover Leasing GmbH & Co. KG ähnliche Vermutungen bereits anstellte.
Anlegern, die in diese Medienfondsbeteiligungen investiert haben, wird dringend angeraten fachanwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, zumal bei denjenigen Medienfonds, die vor 2002 gezeichnet wurden, mit Ablauf des Jahres 2011 die endgültige Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht. Das hieße, dass diese Schadensersatzansprüche nach Ablauf des Jahres nicht mehr durchgesetzt werden können. Anlegern wird dringend empfohlen, jetzt zu handeln und verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.
KWAG-Rechtsanwälte sowie die KWAG Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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