Was Sie von uns erwarten dürfen

KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen – ist eine der größten ausschliesslich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich.

Wir sind auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben wird unsere Kompetenz auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten abgefragt. Wir vertreten Sie nicht nur vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen, sondern wir versuchen die streitige Auseinandersetzung bereits im Vorfeld zu verhindern. Lässt sich der Gang zum Gericht allerdings nicht vermeiden, vertreten wir kompromisslos und konsequent die Interessen unser Mandantschaft, bis das gewünschte Ergebnis erreicht worden ist. Wir haben bereits zahlreiche Rechtsfälle mit exzellenten Ergebnissen für unsere Mandanten abgeschlossen.

Rechtsvertretung für Anleger

Unsere unverblümte Positionierung an der Seite von Anlegern und Investoren sorgt für unser klares Profil. Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse und umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht - machen uns zu verlässlichen Partnern für private und geschäftliche Mandanten, vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

Rechtsberatung für Anbieter

Immer häufiger erhalten wir auch Anfragen von Seiten der Anlageanbieter. Wir beraten Sie gern bei der Entwicklung und Optimierung Ihrer Anlageprodukte und -bedingungen. So ist allen Seiten – schon im Vorfeld – am besten gedient.

 
 

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Expertenmeinung: Insolvenz bei Solar Millennium – Welche Rechte haben Anleger?

Es war kurz vor Weihnachten im letzten Jahr, als die Solar Millennium AG den Insolvenzantrag eingereicht hat. Neben den 60 Beschäftigten …

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Im Gespräch

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Neueste Erkenntnisse zum AWD

Jüngsten Mitteilungen in den Medien ist zu entnehmen, dass in einer Vielzahl von Fondsbeteiligungen, die über den AWD vermittelt wurden, mehr als 15 % Provision an den AWD geflossen sein sollen. Dies sollen zumindest zwei ehemalige hochrangige Mitarbeiter des AWD erklärt haben.  

Betroffen sollen zahlreiche Fonds sein, u.a. DCM Rendite 13, 14, 19, 22, Falk Weißensee, Falk 66 / 71-76, IMF 1 & 2, SAB Metropolis und SAB Neue Welt.

Diese Information ist für betroffene Anleger vom höchsten Interesse. Es eröffnen sich neue Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen den AWD gerichtlich durchzusetzen.

Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung muss der Anleger über Provisionen, die mehr als 15 % betragen, aufgeklärt werden. Hat dies der Vermittler/Berater nicht getan, liegt ein Beratungsfehler vor, der zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers führt.

Aber: Die Zeit eilt!

Diejenigen, die eine Beteiligung über den AWD vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, haben nur noch bis zum 31.12.2011 die Möglichkeit, Ansprüche gegen den AWD geltend zu machen. Danach sind diese Ansprüche verjährt.

Deshalb: Handeln Sie jetzt! Das ist Ihre vermutlich letzte Chance, Ansprüche gegen den AWD durchzusetzen, wenn Sie Ihre Anlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben.

Als Ansprechpartner in unserer Kanzlei steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Moser zur Verfügung.

AWD hat mehr als 15 % Provision kassiert

Nach neuesten Informationen von NDR-Info hat der AWD für die Vermittlung Fondsbeteiligungen teilsweise deutlich mehr als 15 % Provisionen vereinnahmt. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten für geschädigte Anleger, den AWD auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und die Beteiligung rückabzuwickeln.

Als freier Vermittler ist der AWD verpflichtet, Kunden über die Höhe der vereinnahmten Provision aufzuklären, soweit die Quote 15 % übersteigt. Dies konnte dem AWD in der Vergangenheit nicht nachgewiesen werden, so dass Gerichtsverfahren kaum Aussicht auf Erfolg hatten.

Aufgrund der jetzt bekannt gewordenen Informationen stellt sich die Sachlage vollständig anders dar. Allerdings muss schnell gehandelt werden.

Für Anlagen, die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren, die am 31.12.2011 abläuft. Anleger, die ihre Chance auf Schadensersatz wahren wollen, müssen deshalb jetzt tätig werden.

Ab dem 01.01.2012 kann sich der AWD – ungeachtet der gravierenden Beratungsfehler und Pflichtenverstöße – auf Verjährung berufen. Anleger können Ansprüche dann nicht mehr durchsetzen.

Aktienanleihen

Aktienanleihen erleben seit dem Jahr 2009 eine Renaissance. In der letzten Zeit häufen sich jedoch Anfragen von Mandanten, die feststellen müssen, dass Zinszahlungen zum angekündigten Termin nicht erfolgen bzw. wiederholt ausbleiben bzw. die Rückzahlung aufgrund eines in Schieflage geratenen Emittenten in Gefahr ist.

Fonds-Steckbriefe

KWAG beobachtet aktiv den Markt für Fonds und Zertifikate und gibt Einschätzungen zu einer großen Anzahl solcher Produkte.

 
 
 

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