Islamic Finance – Wege aus der Finanzkrise?
Am 29.10.2009 fand in der Frankfurter Villa Kennedy eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgerichtete, hochrangig besetzte Konferenz zum Thema „Islamic Finance" statt. Schwerpunkt der Konferenz war insbesondere das „Islamic Banking“. Für die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht – nahm Rechtsanwalt Alexander v. Vietinghoff-Scheel an der Konferenz teil, um dort insbesondere die Rechte von Kapitalanlegern zu thematisieren.
„Islamic Finance“ (IF) ist der Oberbegriff einer Vielzahl von unterschiedlichen Finanzgeschäftsmodellen, die sich nach den Regeln des Koran und der Scharia richten. Neben dem Zinsverbot und der Tatsache, dass kein Kapital in die Herstellung von Alkohol, Schweinefleisch, Waffen, pornographische Produkte und Wetten investiert werden darf, ist einer der wesentlichen Grundsätze, dass keine Rendite ohne eigenes Risiko möglich sein darf (auch für Banken). Bemerkenswert ist daher auch bei vielen dieser Finanzgeschäfte, dass sie aufgrund dieser Grundsätze die Finanzmarktkrise nahezu unbeschadet überstanden haben. Die Kapitalanleger dieser IF-Produkte haben vielfach weniger Kapital durch die Finanzmarktkrise verloren, als dies bei konventionellen – also nicht-islam-konformen Finanzprodukten – der Fall ist. Statistiken zeigen daher: Der Markt für islamkonforme Kapitalanlagen wächst.
An diesem Wachstumsmarkt soll nun offensichtlich auch Deutschland partizipieren. Kaum anders kann jedenfalls die Aussage des Präsidenten der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Jochen Sanio verstanden werden: „Ich sehe keinen Grund, warum Anbieter dieser Finanzprodukte keine Banklizenz von der BaFin bekommen sollten.“
Noch gibt es aber in Deutschland neben einiger kleinerer Fonds keine größere Anzahl von IF-Kapitalanlagen. Schaut man jedoch in andere westeuropäische Länder – insbesondere Großbritannien – so stellt dort das IF einen Wachstumsmarkt dar.
Welche Chancen bieten sich aber durch das IF für Deutschland? Zwei Bereiche sind dabei zu beachten:
Teil 1: Chancen für Kapitalanleger
Kapitalanleger könnten bei vielen Kapitalanlagen von einer höheren Sicherheit ihrer Kapitalanlage profitieren. Die Finanzmarktkrise – insbesondere die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers – hat gezeigt: Viele Finanzprodukte sind reine Spekulationen der Finanzinstitute zu Lasten der Kapitalanleger. Aufgrund des Wettverbotes und der Verpflichtung der Anbieter von IF-Produkten, keine einseitige Risikoverteilung zu Lasten der Kapitalanleger vorzunehmen, lassen sich einige wesentliche Risiken von Finanzprodukten eliminieren:
Viele Sukuks (islamkonforme Anleihen) können daher in Zeiten turbulenter Finanzmärkte sichere Anlageformen bei guten Renditen bieten.
In vielen islamisch geprägten Ländern investieren Anleger zudem in die verhältnismäßig sicheren Takaful (eine Art genossenschaftliche Versicherung). Takaful werden in einigen islamisch geprägten Ländern sogar von der Mehrzahl der dort lebenden Nicht-Muslimen bevorzugt, da sie sich von diesen Versicherungen mehr Sicherheit versprechen, als von klassischen Versicherungs- oder Anlageformen.
Eine weitere wesentliche Form der Kapitalanlage stellt die Murahaba (eine Art Kreditfinanzierung) dar. Diese könnte insbesondere für deutsche Häuserbauer interessant sein: Da im Islam das Zinsverbot gilt, kauft die Bank die Immobilie (oder einen anderen gewünschten Investitionsgegenstand) und verkauft ihn sodann in Raten an den Darlehensnehmer. Beide Vertragspartner tragen somit das Risiko des Kreditausfalls. Probleme bereiten hierbei in Deutschland jedoch aktuell noch die Steuergesetze, da bei einem solchen Geschäft voraussichtlich zweimal Grunderwerbssteuer anfällt.
Teil 2: Chancen für Unternehmer zur Unternehmensfinanzierung
Die Kreditklemme (engl. „credit crunch“) ist in aller Munde. Zur Überwindung dieser Klemme könnte Islamic Finance eine Lösung sein:
Zum Einen steht bei vielen Banken und Investoren aus dem islamischen Raum Kapital zur Investition bereit. Der Nahe Osten ist aufgrund der vielfach defensiveren Ausrichtung seiner Investitionen noch verhältnismäßig glimpflich durch die Finanzkrise gekommen. Für deutsche Unternehmer könnte sich nun eine Möglichkeit auftun, ihren Finanzierungsbedarf zu decken, ohne dabei allzu große Risiken einzugehen:
Eine Möglichkeit ist Mudaraba. Ein Investor (Bank) stellt dabei Kapital, die andere Partei das Management, Arbeitskraft etc. Der Investor wird dabei stiller Partner. Verluste des Geschäftes trägt der Investor, dafür wird für ihn ein Gewinnanteil im Voraus vereinbart. Eine Art Mezzanine-Finanzierung, die insbesondere für den deutschen Mittelstand interessant sein könnte.
Eine weitere Finanzierungsform ist Musharaka. Dabei werden Gewinne und Verluste zu gleichen Teilen von Investor und Kapitalnehmer geteilt. Diese Form der Beteiligungsfinanzierung entspricht einem Joint-Venture.
Teil 3: Fazit:
Islamic Finance kann sowohl für deutsche Kapitalanleger als auch für deutsche Unternehmer interessant werden. „Islamisch“ ist dabei letztlich nur der Name der Produkte; man könnte diese stattdessen auch Produkte, die sich besonderen – hier islamkonformen – Regeln unterwerfen, nennen. Anleger und Unternehmer könnten von diesen Regeln profitieren, da sie eine gleichmäßige Lastenverteilung mit den Banken und Kreditinstituten vorsehen.
Die Kanzlei KWAG beschäftigt sich seit Längerem mit islamkonformen Produkten und verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit für Kapitalanleger im nahen und mittleren Osten über ein gutes Netzwerk im arabischen Raum. Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen in der Kanzlei KWAG zur Verfügung:
Jens-Peter Gieschen, Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
