Glossar

Agio

Ein Agio ist der Aufschlag auf den Nennwert einer Kapitalanlage. Bei Wertpapieren wird das Agio meist als Ausgabeaufschlag bezeichnet.

Aktie

Eine Aktie ver­brieft eine Be­tei­li­gung am Grund­ka­pi­tal einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft. Als Ak­tio­när ist man Mit­ei­gen­tü­mer eines Un­ter­neh­mens. Der Ak­ti­en­kurs ist der Preis der Aktie, der sich durch An­ge­bot und Nach­fra­ge an der Börse bil­det. Be­ein­flusst wird die Kurs­ent­wick­lung unter an­de­rem durch Ge­winn­ent­wick­lun­gen des Un­ter­neh­mens und die Ent­wick­lung des Ka­pi­tal­markts.

Aktienindex

Ein Ak­ti­en­in­dex gibt die Ent­wick­lung meh­re­rer Ak­ti­en an einem Ak­ti­en­markt wie­der und lie­fert damit einen ge­wis­sen Ver­gleich­maß­stab für ähn­li­che Ak­ti­en. Berech­net wird der Index immer für eine be­stimm­te Ba­sis­pe­ri­ode. Ak­ti­en­in­di­zes auf dem deut­schen Markt sind z.B. der DAX (Deut­scher Leit­in­dex), DIMAX (Deutscher Im­mo­bi­li­en­markt­in­dex) und Di­v­DAX (15 DAX-Un­ter­neh­men mit der höchs­ten Di­vi­den­de). Neben dem ei­gent­li­chen Ak­ti­en­in­dex gibt es auch In­di­zes, die keine Ak­ti­en­kur­se re­prä­sen­tie­ren, son­dern von Ak­ti­en­kur­sen ab­hän­gi­ge Fi­nanz­de­ri­va­te, wie etwa der deut­sche Vo­la­ti­li­täts­in­dex VDAX.

Alpha-Zertifikat

Alpha-Zertifikate beziehen sich auf zwei Basiswerte, die zueinander in Verhältnis gesetzt werden. Ausschlaggebend für die Entwicklung des Zertifikats ist der Unterschied zwischen den Basiswerten. Damit kann sich das Zertifikat positiv entwickeln, selbst wenn beide Basiswerte fallen. Andererseits ist es für einen Laien schwerer, die Entwicklung des Zertifikats mitzuverfolgen. Ein deutsches Landgericht bezeichnete dieses Zertifikat einmal als „reines Spekulationspapier mit Wettcharakter“. Bei Alpha-Zertifikaten kann es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen.

Ausgabeaufschlag

Siehe Agio.

Bas­ket-Zer­ti­fi­kat

Bas­ket-Zer­ti­fi­ka­te sind eine Ab­wand­lung von In­dex-Zer­ti­fi­ka­ten. Statt nur die Wert­ent­wick­lung einer Aktie oder eines Ak­ti­en­in­di­zes (Ba­sis­wert) ab­zu­bil­den, wer­den meh­re­re Ak­ti­en oder an­de­re An­la­ge­pro­duk­te in einem „Korb“ (engl. „basket“) zu­sam­men­ge­fasst und ihr ge­mein­sa­mer Wert ab­ge­bil­det.

Bonitätsrisiko

Das Bonitätsrisiko ist die Gefahr, dass ein Schuldner die Forderungen seiner Gläubiger z.B. aufgrund seiner Insolvenz nur noch zum Teil oder gar nicht mehr begleichen kann.

Bo­nus-Barriere-Zer­ti­fi­kat

Bei einem Bo­nus-Barriere-Zer­ti­fi­kat er­hält der An­le­ger in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiswerts eine oder mehrere Bonuszahlungen. Grundsätzlich erfolgt bei vorzeitiger Fälligkeit oder zum Laufzeitende die vollständige Rückzahlung des Nennbetrags. Dies ändert sich, wenn über die Laufzeit eine zuvor festgelegte Barriere (auch als Risikopuffer oder Sicherheitsschwelle bezeichnet) berührt oder unterschritten wurde. Dann orientiert sich die Rückzahlung am Basiswert. Das heißt, dass sowohl der Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist, als auch ein Gewinn erzielt werden kann, soweit die Entwicklung nach oben nicht durch ein sogenanntes Cap (Kappungsgrenze) begrenzt wird. Je nach dem, ob die Barriere tiefer oder höher liegt, ist das Zertifikat als sicherer oder unsicherer einzuordnen. Die Höhe der Barriere wirkt sich auf die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes aus; das strukturell bedingte Risiko des Totalverlustes besteht bei dieser Art von Zertifikaten aber dennoch immer.

Dividende

Eine Di­vi­den­de ist der Teil des Un­ter­neh­mens­ge­winns, der jähr­lich, halb­jähr­lich oder vier­tel­jähr­lich an die Ak­tio­nä­re aus­ge­zahlt wird. In wel­chem Um­fang die Ak­tio­nä­re an dem Un­ter­neh­mens­ge­winn par­ti­zi­pie­ren sol­len ist eine ge­schäfts­po­li­ti­sche Ent­schei­dung und hängt von der Er­trags­la­ge des Un­ter­neh­mens ab.

Emittent

Emittent ist der Herausgeber eines Wertpapiers, z.B. eines Zertifikats.

Fungibility

An investment is fungible, if it can be resold via a secondary market.

Geschlossener Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds sind direkte unternehmerische Beteiligungen. Grundsätzlich wird damit der Anleger zum Gesellschafter des Fonds. Die Anlagesummen pro Anteil betragen in der Regel ab 10.000,00 Euro aufwärts. Geschlossene Immobilienfonds dienen vorrangig einzelnen Projektfinanzierungen. Im Gegensatz zu offenen Immobilienfonds, wo Kapital jederzeit eingezahlt und wieder entnommen werden kann, wird der geschlossene Immobilienfonds nach Erreichen einer bestimmten Investitionssumme geschlossen. Daher der Name geschlossener Immobilienfonds. Beachtenswert ist, dass die geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich keiner staatlichen Aufsicht oder Kontrolle unterliegen. Neben seriösen gibt es eine Hülle und Fülle von unredlichen Fondsanbietern. Jährlich verlieren Anleger in dubiosen Geschlossenen Immobilienfonds viele Millionen EURO (siehe z.B. www.dubai-watchlist.com).

Gewinnmarge

Bei der Gewinnmarge handelt es sich um die Differenz zwischen Einkauf- und Verkaufspreis. Gewinnmargen sind grundsätzlich nicht aufklärungspflichtig. Besonderheiten können sich daraus ergeben, wenn die beratende Bank im Rahmen von Festpreisgeschäften fremde Produkte verkauft und hierfür eine Gewinnmarge erhält. Anders als bei dem Verkauf hauseigener Produkte liegt deren Gewinninteresse für den Anleger, der die Beratung in Anspruch nimmt, nicht immer auf der Hand. Dies kann einen Interessenskonflikt der Bank begründen. Ob daraus eine Aufklärungspflicht resultiert ist umstritten und wurde durch den BGH noch nicht ausdrücklich geklärt.

Hebel-Zertifikat

Bei Hebel-Zertifikaten werden mithilfe von mathematischen Formeln Gewinne und/oder Verluste verändert. Es wird dabei stärker an den Kurschwankungen des Basiswertes partizipiert. Solche Hebel können auch einseitig eingesetzte werden, z.B. dergestalt, dass sich das Zertifikate bei fallendem Kurs des Basiswerts wie ein reines Index-Zertifikat verhält, bei steigendem Kurs aber durch Einsatz des Hebels deutlich höhere Gewinne erzielt werden können. Bei Hebel-Zertifikaten besteht ein Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital.

Immobilienfonds

Grundsätzlich handelt es sich bei Immobilienfonds um Anlagegesellschaften, bei denen die Kapitalanlage im Wesentlichen aus Grundstücken und Gebäuden besteht. Anleger investieren ihr Geld in Immobilien (z. B. Bürogebäude, Einkaufszentren, Mietwohnungen). Der Begriff Immobilien gibt mithin dieser Investitionsart seinen Namen. Es ist zwischen offenen Immobilienfonds und geschlossenen Immobilienfonds zu unterscheiden. Diese Differenzierung ist für den Recht- und Pflichtenkatalog der Anleger bedeutsam.

In­dex-Zer­ti­fi­kat

Der Wert eines In­dex-Zer­ti­fi­kats ent­wi­ckelt sich ge­nau­so wie der Ba­sis­wert. Das Zer­ti­fi­kat ver­brieft die Zah­lung eines Geld­be­tra­ges, der von dem Stand des Ba­sis­werts zum Lauf­zeit­ende ab­hängt. Bei sog. Per­for­mance-In­di­zes wer­den die Di­vi­den­den in die Wert­ent­wick­lung mit ein­be­zo­gen. Bei rei­nen Kurs-In­di­zes blei­ben die Di­vi­den­den un­be­rück­sich­tigt. Auch auf aus­län­di­sche In­di­zes kön­nen Zer­ti­fi­ka­te aus­ge­stellt wer­den, dann sind al­ler­dings Wech­sel­kurs­ef­fek­te zu be­rück­sich­ti­gen. Für In­dex-Zer­ti­fi­ka­te sind meist keine fes­ten Lauf­zei­ten ver­ein­bart. Bei Index-Zertifikaten besteht ein Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital.

Insolvenz

Insolvent ist jemand, der die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern längerfristig nicht mehr erfüllen kann. Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können im deutschen Recht sowohl Gläubiger als auch der Schuldner selbst bei dem zuständigen Gericht stellen. Die Gläubiger erhalten dann letztlich meist eine Zahlung entsprechend der sog. Insolvenzquote, d.h. ihre ursprüngliche Forderung wird zu einem oft nur noch sehr geringen Teil ausgeglichen.

Kapitalschutz-Zertifikat

Bei einem Kapitalschutz-Zer­ti­fi­kat wird dem An­le­ger ga­ran­tiert, dass er am Ende der Lauf­zeit min­des­tens das Ka­pi­tal zu­rück­er­hält, das als Nenn­be­trag auf dem Zer­ti­fi­kat aus­ge­wie­sen wird. Hat der An­le­ger tat­säch­lich mehr ge­zahlt (z.B. aufgrund eines zusätzlich zu zahlenden Ausgabeaufschlags), trägt er für die Dif­fe­renz das Ver­lust­ri­si­ko. Der Kapitalschutz wird wertlos, wenn sich bei der Emittentin und die für die Rückzahlung einstehende Garantiegeberin das Bonitätsrisiko verwirklicht hat. Kapitalschutz-Zertifikate sind daher nur bei „normalem“ Verlauf als sicher einzuordnen, Risiken bestehen auch hier.

Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft, kurz KG; ist eine besondere Gesellschaftsform deren Grundlage ein Handelsgewerbe ist. In der KG gibt es zwei Gesellschafterformen, die Komplementäre und die Kommanditisten. Komplementäre haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen. Die zweite Form der Gesellschafter sind Kommanditisten, die lediglich mit ihrer und bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die bekannteste und bei Beteiligungen am Häufigsten gewählte Form ist die sogenannte GmbH & Co. KG.

Market Maker

Ein Market Maker ist ein Börsenmakler, der kontinuierlich Geld- und Briefkurse stellt und damit die Handelbarkeit von Wertpapieren sichert und vorübergehende Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage in weniger liquiden Werten ausgleicht.

Offener Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds weisen dieselben Rechtskonstruktionen wie Investmentfonds für Wertpapiere auf. Hier gilt das Investmentgesetz (InvG). In diesem Gesetz werden gewisse „Spielregeln“ vom Gesetzgeber festgelegt. Dabei muss das Grundstücksvermögen aus mindestens zehn Objekten besteht und wird von einer Kapitalanlagegesellschaft (Fondsgesellschaft) als Sondervermögen verwaltet. Die Anteilsinhaber sind in Höhe ihrer Einzahlung indirekt Mitbesitzer der Liegenschaft des Fonds. Die Anteile sind „frei“ handelbar. Zudem besteht für den Fonds eine Rücknahmeverpflichtung für ausgegebene Anteile zum Tageskurs. Da derzeit viele Fonds Liquiditätsproblemen besitzen haben viele Fonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt.

Provision

Eine Provision ist das Entgelt für eine meist vermittelnde Tätigkeit. Beratende Banken erhalten oft Provisionen für den Abschluss des von ihnen empfohlenen Geschäfts. Damit können aus zu erwartenden Provisionszahlungen in der Beratung Interessenskonflikte erwachsen. Normale Provisionen werden von dem Unterfall der Rückvergütungen abgegrenzt.

Risikopuffer

Siehe Bonus-Barriere-Zertifikat.

Rückvergütungen

Rückvergütungen sind Provisionen, die nicht aus dem Anlagebetrag, sondern aus offen ausgewiesenen Beträgen wie z.B. einem Agio gezahlt werden. Aus der Zahlung von Rückvergütungen an Banken resultieren im Rahmen einer Beratung Aufklärungspflichten: Der Anleger ist darüber zu informieren, dass Rückvergütungen fließen und in welcher konkreten Höhe.

Schuldverschreibung

Die Schuldverschreibung, auch Anleihe oder Obligation genannt, ist eine Schuldurkunde (Wertpapier), in der sich der Schuldner (Aussteller) gegenüber dem Gläubiger entweder zur Zahlung der Schuld und einer laufenden Verzinsung oder zu einer sonstigen Leistung verpflichtet. Die Schuldverschreibungen werden als Inhaber-, Namens- oder Orderschuldverschreibungen ausgegeben.

Sekundärmarkt

Über Sekundärmärkte werden bereits emittierte Wertpapiere gehandelt. Zu den Sekundärmärkten zählen insbesondere die Börsen, manche Wertpapiere werden aber auch außerbörslich gehandelt.

Sicherheitsschwelle

Siehe Bonus-Barriere-Zertifikat.

Sondervermögen

Sondervermögen ist der juristische Begriff für einen Fonds. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Fondsvermögen vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. Es ist damit z.B. vor Wertänderungen anderer Fonds der Investmentgesellschaft geschützt und auch die Investmentgesellschaft selbst darf nicht darauf zurückgreifen.

Verjährung

Bestehende Schadensersatzansprüche können verjähren, d.h. sie können nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, wenn eine bestimmte Zeit verstrichen ist. Die Regelverjährung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt drei Jahre zum Ende eines Kalenderjahres, wobei die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen. So droht z.B. eine Verjährung des Anspruchs wegen Rückvergütungen erst mit Kenntnis des Anlegers von den Zahlungen. Für andere Schadensersatzansprüche können zum Teil andere Verjährungsfristen gelten.

Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht verbrieft.

Zertifikat

Ein Zer­ti­fi­kat ist recht­lich ge­se­hen eine Schuld­ver­schrei­bung. In tat­säch­li­cher Hin­sicht be­kommt der Emit­tent des Zer­ti­fi­ka­tes einen be­stimm­ten Geld­be­trag, den er nach be­stimm­ten Re­geln an den An­le­ger zu­rück­zu­zah­len hat. Maßgeblich ist dabei immer ein Basiswert, auf dessen Entwicklung quasi gewettet wird. Von der Aus­ge­stal­tung der „Wett-Re­geln“ hängt es ab, ob es sich um ein re­la­tiv si­che­res Zer­ti­fi­kat han­delt oder um ein be­son­ders spe­ku­la­ti­ves und ris­kan­tes Zo­cker-Zer­ti­fi­kat.

 
 
 
 

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