Aktienanleihen
Aktienanleihen erleben seit dem Jahr 2009 eine Renaissance. Nach Angaben des Handelsblatts wird immer mehr Kapital in Aktienanleihen investiert. Während es im Dezember 2008 rund 8.500 Aktienanleihen, bezogen auf Dax-Werte als Basiswert, gegeben habe, habe sich die Zahl der angebotenen Produkte mit 28.600 mehr als verdreifacht.
Bei einer Aktienanleihe (auch Aktienandienungsanleihe) handelt es sich um ein strukturiertes Finanzprodukt. Ihr wichtigstes Ausstattungsmerkmal ist das Wahlrecht des Emittenten, dem Anleger am Ende der Laufzeit entweder den Nominalbetrag der Anleihe zu 100 % zurückzuzahlen oder ihm eine bestimmte Anzahl an (vorher festgelegten) Aktien zu liefern. Der Anleger erhält während der Laufzeit eine oder mehrere Zinszahlungen (Kuponzahlungen).
Beispiele:
Der Kunde (K) kauft 10 Stück der als Zertifikat ausgestalteten Aktienanleihe über den Emittenten (E) am 01.01.2011. Basiswert ist die A-Aktie, die zum Zeitpunkt des Kaufs bei einem Kurs von 100 EUR steht. K erwirbt die Zertifikate zu einem Nennwert von insgesamt 1.000 EUR bei einem Kurs der Aktienanleihe von 100 % und einem jährlichen Zinskupon von 10%. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Der Emittent hat das Recht, dem Kunden am Ende der Laufzeit Aktien in einem zuvor festgelegten Verhältnis zu liefern. Der Kunde soll bei einem Nennwert der Aktienanleihe von 1.000 EUR für diesen Fall 10 A-Aktien erhalten. Zinsen soll er in jedem Fall erhalten.
Fall 1: Die A-Aktie steht am 31.12.2011 bei 100 EUR.
| Kurs A-Aktie | Kurs Zertifikat | Stück | Nennwert | Buchwert | Kupon 10% | Ausgabe / Einnahme |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
bei Anschaffung | 100 € | 100% | 10 | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | |
bei Fälligkeit | 100 € | 100% | 10 | 1.000 € | 1.000 € | 100 € | 1.100 € |
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| 100 € |
K zahlt bei Anschaffung 1.000 EUR. Der E hat bei Fälligkeit das Recht, 10 Aktien zu liefern oder dem K 1.000 EUR zurückzuzahlen. Unabhängig davon erhält der K Zinsen in Höhe von 100 EUR. Vor Steuern macht K damit einen Gewinn in Höhe von 100 EUR. Der Aufwand des E beschränkt sich auf die zuvor festgelegte Zinszahlung.
Fall 2: Die A-Aktie steht am 31.12.2011 bei 200 EUR
Kurs A-Aktie | Kurs Zertifikat | Stück | Nennwert | Buchwert | Kupon 10% | Ausgabe / Einnahme | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
bei Anschaffung | 100 € | 100% | 10 | 1000 € | 1000 € | 1000 € | |
bei Fälligkeit | 200 € | 100% | 10 | 1000 € | 2000 € | 100 € | 1100 € |
100 € |
K zahlt bei Anschaffung 1.000 EUR. Da es für E teurer wäre, 10 Aktien zum Buchwert von 200 EUR zu beschaffen, zahlt E dem K 1.000 EUR zurück. Der K partizipiert somit nicht an der Kurssteigerung der A-Aktie. Er steht so, als hätte der Aktienkurs am Ende der Laufzeit noch bei 100 EUR notiert. E trägt faktisch kein Risiko. Sein Aufwand beschränkt sich auf die Zinszahlungen in Höhe von 100 EUR.
Fall 3: Die A-Aktie steht am 31.12.2011 bei 50 EUR
Kurs A-Aktie | Kurs Zertifikat | Stück | Nennwert | Buchwert | Kupon 10% | Ausgabe / Einnahme | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
bei Anschaffung | 100 € | 100% | 10 | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | |
bei Fälligkeit | 50 € | 100% | 10 | 1.000 € | 500 € | 100 € | 600 € |
-400 € |
Dem K werden bei Fälligkeit nach dem Wahlrecht des E 10 Aktien im Wert von jeweils 50 EUR geliefert. Der Wert der Aktien beläuft sich auf 500 EUR. Würde K seine Aktien dann verkaufen, würde er einen Verlust von 500 EUR realisieren. Dieser Verlust wird gemindert durch die Zinszahlung über 100 EUR, die er bei Fälligkeit erhält.
E trägt kein Risiko. Im Gegenteil, er profitiert; er muss Aktien im Wert von 500 EUR beschaffen und kann die von K gezahlten 1.000 EUR einbehalten. Sein Aufwand ist lediglich auf die Zinszahlung in Höhe von 100 EUR begrenzt.
Fall 4: Der E ist zahlungsunfähig.
Sofern E zahlungsunfähig werden sollte, ist für K weder die Rückzahlung noch die Zinszahlung sicher. Man spricht vom sogenannten Emittentenrisiko. K erleidet einen Totalverlust in Bezug auf das eingesetzte Kapital.
Fazit:
Die Aktienanleihe birgt für den Kunden erhebliche Risiken. Auf diese sollte bei einer Beratung hingewiesen werden. So ist schon bei Anschaffung nicht sicher, ob der Kunde sein eingesetztes Kapital zurück erhält. Die Kuponzahlung sollte der Anleger - mit Ausnahme der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten - in jedem Fall erhalten.
Bleiben diese (wiederholt) aus, so besteht Anlass zur Prüfung der Sach- und Rechtslage.
In der letzten Zeit häufen sich jedoch Anfragen von Mandanten, die feststellen müssen, dass Zinszahlungen zum angekündigten Termin nicht erfolgen bzw. wiederholt ausbleiben bzw. die Rückzahlung aufgrund eines in Schieflage geratenen Emittenten in Gefahr ist.
"Anleger sollten dahingehend Rechtsrat bei einem fachkundigen Rechtsanwalt einholen, insbesondere dann, wenn Sie in Bezug auf das Prinzip der Aktienanleihe zum Zeitpunkt der Beratung nicht verstanden haben oder sie hinsichtlich der gegenüber dem Anlageberater dargelegten Zielvorstellungen falsch beraten wurden", so Rechtsanwalt Matthias Berger.
