TopNews für Anleger
Gescheiterte Riesenräder: Anleger stellen Strafanzeige gegen die Deutsche Bank
Vorwurf: 2 Prozent höhere Provision war nur durch Kapitalanlagebetrug möglichAktuelles
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Anleger gehen gegen Premicon AG vor
23.07.2010
Raus aus der Medienfondsfalle
Anleger- und anlagegerechte Beratung
Ob Schadensersatzansprüche gegen die Bank bestehen, richtet sich in erster Linie danach, ob eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Der Anleger ist auf alle Umstände hinzuweisen, die für seine Kaufentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. Der genaue Inhalt und Umfang der Informationspflichten ist von Fall zu Fall verschieden. Letztlich darf die Bank dem Anleger nur eine Anlage empfehlen, die seinen Wünschen und Interessen entspricht (z.B. ein Festgeldkonto für einen sehr sicherheitsorientierten Anleger). Bei Empfehlungen, die grundsätzlich nicht zum Anlegerprofil passen, muss die Bank auf das höhere Risiko hinweisen.
Erleidet der Anleger durch die fehlerhafte Beratung einen Schaden (verliert z.B. der konservative Anleger sein gesamtes, auf Empfehlung der Bank in eine einzige, äußerst riskante Anlage investiertes Vermögen), hat die Bank für ihr Verschulden einzustehen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
