TopNews für Anleger

Gescheiterte Riesenräder: Anleger stellen Strafanzeige gegen die Deutsche Bank

Vorwurf: 2 Prozent höhere Provision war nur durch Kapitalanlagebetrug möglich

Aktuelles

27.07.2010
Anleger gehen gegen Premicon AG vor

Biodiesel-Fonds ECANOL Lubmin GmbH & Co. versäumte Aufklärungspflicht gegenüber mehr als 500...

23.07.2010
Panische Ratingagenturen verbieten Bewertungsnutzung

Spannender Artikel in der Financial Times Deutschland zu Rating-Agenturen:...

23.07.2010
Raus aus der Medienfondsfalle

Filmfonds waren aus der Sicht der Anleger begehrte Anlageobjekte. Die Ertragsvorstellungen wurden...

21.07.2010
Anlageberatung: Anwälte fordern Beweislastumkehr

Der aktuell veröffentlichte Test der Bankenberatung durch die Stiftung Warentest zeigt, was für...

Anleger- und anlagegerechte Beratung

Ob Schadensersatzansprüche gegen die Bank bestehen, richtet sich in erster Linie danach, ob eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Der Anleger ist auf alle Umstände hinzuweisen, die für seine Kaufentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. Der genaue Inhalt und Umfang der Informationspflichten ist von Fall zu Fall verschieden. Letztlich darf die Bank dem Anleger nur eine Anlage empfehlen, die seinen Wünschen und Interessen entspricht (z.B. ein Festgeldkonto für einen sehr sicherheitsorientierten Anleger). Bei Empfehlungen, die grundsätzlich nicht zum Anlegerprofil passen, muss die Bank auf das höhere Risiko hinweisen.

Erleidet der Anleger durch die fehlerhafte Beratung einen Schaden (verliert z.B. der konservative Anleger sein gesamtes, auf Empfehlung der Bank in eine einzige, äußerst riskante Anlage investiertes Vermögen), hat die Bank für ihr Verschulden einzustehen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.

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