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30.08.2010
Bankhaus Löbbecke wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt
26.08.2010
Situation offener Immobilienfonds spitzt sich zu
Victory Media Fonds - ein Fass ohne Boden?
Anlegern droht Nachschusspflicht im Fall der Insolvenz des FondsVictory Media Fonds - ein Fass ohne Boden?
- Anlegern droht Nachschusspflicht im Fall der Insolvenz des Fonds
I. Gegenstand und Entwicklung
Gegenstand der VICTORY Media Gruppe ist die Finanzierung, Produktion und Vermarktung von Familienprogrammen für den internationalen Fernseh-Markt. Dabei realisierten über 8.500 Anleger mehr als 100 Medienprojekte mit einem Volumen von mehr als 360 Mio. Euro. Trotz dieser Erfolge geriet die Gruppe jedoch zunehmend in Schieflage.
Eine Sanierung wurde von Herrn Franz Landerer, dem Initiator der Victory Media Gruppe, in die Hand genommen. Landerer positionierte Fonds als Finanzierer von Kinder-, Jugend- und Familien-TV-Filmen. So gelang es der heutigen VICTORY Media Gruppe, auf dem Weltmarkt über die Produktion und Vermarktung ausgewählter Projekte mit Partnern unter der Regie spezialisierter Tochterfirmen innerhalb der VICTORY Media Gruppe wieder Fuß zu fassen.
Die VICTORY Media Gruppe konnte dabei Zeichentrickproduktionen wie „Tabaluga“ oder „WinneToons“ und TV-Spielfilme wie „Julius Caesar“, „Enzo Ferrari“ oder „Papst Johannes XXIII.“ finanzieren und produzieren. Die Sanierung ist jedoch nur scheinbar problemlos vollzogen worden.
Die Beteiligungen an den Victory Media Fonds geben berechtigten Anlass zur Sorge:
- Es besteht der Verdacht, dass die eingeworbenen Gelder nicht ordnungsgemäß investiert und abgerechnet worden sind.
- Die Emissionsunterlagen sollen mit falschen Garantieversprechen geworben haben.
II. Bisherige Ergebnisse der Gesellschafterversammlung in 2005
Anlässlich der Gesellschafterversammlungen für die Fonds, 11, 12, 16, 18, 19, 20, 21, 22 und Millenium I + II vom 18.-20.04.2005 wurden die Anleger wie folgt aufgeklärt:
- Der mit der Jahresabschlussprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfer hat festgestellt, dass die in der Bilanz enthaltenen Forderungen sich fast ausschließlich gegen eine Firma mit Namen „Global Entertainment Production Holland B.V.“ richten.
- Dabei handelt es sich um eine holländische Firma mit Sitz in Amsterdam, deren einziger "Gesellschafter" eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen, ist.
- Die Victory Media Gruppe hat zahlreiche Verträge über die Firma „Global…“ abgeschlossen. Die Funktion dieser Firma ist dabei unklar.
- Schließlich wären ohne die Zwischenschaltung der „Global…“ enorme Vertriebsprovisionen gespart worden.
- Es stellte sich heraus, dass die Victory Fonds gegen die Global Forderungen von bis zu 30 Mio. Euro ausweisen.
- Zugleich forderten die Geschäftsführer die Anleger dazu auf, auf alle Ansprüche gegen die Firma zu verzichten. Dies scheiterte erwartungsgemäß aufgrund der zahlreichen Gegenstimmen.
- Es wird zunehmend vermutet, dass es sich bei der Firma „Global…“ um eine reine Briefkastenfirma handelt.
Dieses Verhalten der Verantwortlichen wirft einige Fragen auf.
- Warum sollten die Anleger auf Forderungen verzichten?
- Welchen Wert haben die Forderungen gegen die Firma "Global" und sind diese einbringlich?
- Welche Verflechtungen bestehen zwischen den Verantwortlichen der VICTORY Media Gruppe und der besagten Gesellschaft?
III. Strafrechtliche Verfolgung von Franz Landerer
Der Initiator der Medienfonds, Franz Landerer, sieht sich mittlerweile strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.
Vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg muss sich Franz Landerer, der Initiator der Victory-Medienfonds, nunmehr verantworten. Die Vorwürfe lauten auf Veruntreuung von Anlegergeldern, Betrug und Steuerhinterziehung.
Die Anklage wegen Untreue wurde nach Auskunft des Gerichts zum Teil zugelassen. Mit der Verkündung des Urteils wird im September 2010 gerechnet.
Landerer soll eine falsche Steuererklärung für einen Fonds für den Veranlagungszeitraum 2001 abgegeben haben. Darüber hinaus soll der Victory-Chef Gelder zwischen einzelnen Fonds verschoben haben.
Zwischenzeitlich soll außerdem das Steuerkonzept für mehrere Victory-Fonds geplatzt sein, so dass Anlegern –sollte dies der Fall sein - Steuernachzahlungen drohen.
IV. Insolvenz der Dachgesellschaft in 2006 und die Folgen
2006 meldete die Dachgesellschaft Victory Media AG Insolvenz an. Insofern ist es fraglich, ob Anleger noch Rückflüsse aus ihrem Engagement zu erwarten haben.
Zudem droht bei einer Insolvenz sogar eine Haftung der Anleger in Höhe der aus dem Eigenkapital gezahlten Ausschüttungen.
Weiter problematisch bleibt auch die Frage, ob die Steuervorteile nachträglich aberkannt werden, denn bei Betriebsprüfungen durch die Finanzämter ist die steuerliche Anerkennung der Verluste bei Medienfonds verstärkt in den Vordergrund gerückt. Sollten auch die steuerlichen Vorteile aberkannt werden, würde sich die Beteiligung endgültig zu einem hochgradigen Verlustgeschäft entwickeln.
Anleger sollten demnach Ausstiegsmöglichkeiten aus Ihren Fondsbeteiligungen von Fachanwälten prüfen lassen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
