TopNews für Anleger

Gescheiterte Riesenräder: Anleger stellen Strafanzeige gegen die Deutsche Bank

Vorwurf: 2 Prozent höhere Provision war nur durch Kapitalanlagebetrug möglich

Aktuelles

27.07.2010
Anleger gehen gegen Premicon AG vor

Biodiesel-Fonds ECANOL Lubmin GmbH & Co. versäumte Aufklärungspflicht gegenüber mehr als 500...

23.07.2010
Panische Ratingagenturen verbieten Bewertungsnutzung

Spannender Artikel in der Financial Times Deutschland zu Rating-Agenturen:...

23.07.2010
Raus aus der Medienfondsfalle

Filmfonds waren aus der Sicht der Anleger begehrte Anlageobjekte. Die Ertragsvorstellungen wurden...

21.07.2010
Anlageberatung: Anwälte fordern Beweislastumkehr

Der aktuell veröffentlichte Test der Bankenberatung durch die Stiftung Warentest zeigt, was für...
01.01.2006

SD Global Equity AG & Co. KG

SD Global Equity AG & Co. KG in Insolvenz: Zeichnungsvolumen 117 Mio. EURO, 9.000 Geschädigte KTAG Rechtsanwälte vertreten Anleger

Mit Beschlüssen vom 24.05.2005 hat das Amtsgericht Hannover die Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Global Equity AG & Co. KG und der SD Performance Management AG eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Manuel Sack zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die SD Global Equity AG & Co. KG hat nach Angaben des Insolvenzverwalters ca. 9.000 Anleger als Treugeberkommanditisten angeworben. Von den Einzahlungen sind gerade noch 5,5 Mio. EURO bei den Gesellschaften gefunden worden. Die Anleger hatten allerdings noch "Glück im Unglück". Das Anlagemodell war schon derart früh aufgeflogen, dass von dem gezeichneten Kapital in Höhe von 117 Mio. EURO lediglich ca. 17 Mio. EURO eingezahlt waren.

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KTAG Rechtsanwälte: "Nur ein kleiner Teil des Kapitals wird aufgrund des Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden." In vielen Fällen dürfte hingegen nach KTAG Rechtsanwälte ein Vorgehen gegen den jeweiligen Vermittler erfolgversprechender sein. Rechtsanwalt Ahrens: "Nach der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen Vermittler das angebotene Konzept auf wirtschaftliche Plausibilität und auf Richtigkeit prüfen. Tatsächlich hatte die SD Global Equity AG & Co. KG nicht einmal die nötige Erlaubnis des BAFin, um überhaupt derartige Finanzkommissionsgeschäfte zu betreiben."