TopNews für Anleger
Verfahren VIP 4 Medienfonds vor dem endgültigen Abschluss
HVB entschädigt auch die über Drittanbieter vermittelten VIP 4 Anleger/Annahmefrist für ...Aktuelles
10.03.2010
Great Wheel und Singapore Flyer
05.03.2010
Stellungnahme von KWAG zur Kritik an den VIP-Vergleichen
04.02.2010
Widerrufsbelehrung - DB Kompass Life Fonds
Lehman Brothers
Im Fall der insolventen US-Investmentbank „Lehman-Brothers“ vertritt KWAG mehrere hundert Geschädigte. Anleger die über ihre Bank Zertifikate der Lehman Brothers erworben haben, sollten prüfen, inwieweit bei Erwerb der Zertifikate eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Daneben bestehen Ansprüche aus einem weiteren Beratungsvertrag, wenn Anleger vor Bekanntwerden der Insolvenz bei ihrer Bank nachgefragt haben, ob sie die Zertifikate behalten oder verkaufen sollen. In den Fällen, in denen die Krise beschönigt wurde und das Halten der Zertifikate empfohlen wurde, könnten wiederum Schadenersatzansprüche aus einer Falschberatung entstanden sein.
Insbesondere das sogenannte Emittentenrisiko, das sich bei Lehman-Zertifikaten verwirklicht hat, wurde oftmals im Beratungsgespräch unrechtmäßig verschwiegen. Auch sogenannte Kick-Backs könnten in vielen Fällen eine Rolle gespielt haben. Um die drohende Verjährung abzuwehren, sollten Sie nicht mehr lange mit der Überprüfung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche warten.
Für eine erste Einschätzung dieser Rechtsfragen können Sie nachfolgend den Erstkontaktfragebogen zu den Lehman-Zertifikaten herunterladen.
Insolvenzverfahren der Lehman Brothers
Bei Lehman Brothers handelt es sich einen Konzern, der sich aus mehreren Unternehmen zusammen setzt. In Deutschland hat die Lehman Brothers Bankhaus AG kurz nach der amerikanischen Lehman Brothers Holding Inc. Insolvenz anmelden müssen. Die meisten in Deutschland gekauften Zertifikate wurden jedoch durch die niederländische Lehman Brothers Treasury Co. B.V., einer 100%igen Tochtergesellschaft der Lehman Brothers Holding Inc., emittiert. Als Insolvenzverwalter für die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. wurde Herr Rutger Schimmelpenninck eingesetzt.
In dem niederländischen Insolvenzverfahren mussten Ihre Forderungen bisher noch nicht formell angemeldet werden. Es laufen derzeit keine Fristen. Der Insolvenzverwalter wird sich im Oktober 2009 wieder zu der Sache äußern. Derzeit überprüft er die einzelnen Forderungen, mit deren gerichtlicher Feststellung jedoch frühestens im Jahr 2010 zu rechnen ist. Ein Tätigwerden ist daher bis mindestens Oktober nicht erforderlich. Dennoch überwachen wir die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. und informieren Sie auch zukünftig gerne über die wichtigsten Veränderungen.
Chapter 11-Verfahren in den USA
Die folgende Information ist für Sie nur relevant, sofern Sie noch Eigentümer Ihrer Lehman-Brothers-Zertifikate sind (d. h. keine Übertragung der Zertifikate durch Verkauf etc. erfolgt ist) und / oder Sie nicht bereits Ihre Bank oder eine andere Person mit der Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holdings Inc. beauftragt haben.
Unabhängig von der Frage, ob Kapitalanlegern Schadensersatzansprüche gegen ihre Banken wegen einer Falschberatung in Bezug auf die „Lehman-Brothers-Zertifikate“ zustehen, sind Sie die Anleger dieser Zertifikate Gläubiger im Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Treasury B. V. (LBT) oder der Lehman Brothers Securities N. V.. Die Muttergesellschaft dieser beiden Emittentinnen ist die Lehman Brothers Holdings Inc. (LBHI) in New York. Die Insolvenz der LBHI war Ausgangspunkt der weiteren Insolvenzverfahren der Lehman-Brothers–Firmengruppe.
Die LBHI führt derzeit ein Insolvenzverfahren nach dem amerikanischen „Chapter 11“ (amerikanische Insolvenzordnung) durch. Die LBHI fungierte für eine große Zahl der verkauften „Lehman-Zertifikate“ als Garantin. Dies bedeutet, dass sie in Anspruch genommen werden kann, wenn die Emittentin des jeweiligen Zertifikates ausfällt. Die Emittentin der meisten, in Deutschland verkauften Zertifikate war die LBT. Diese ist insolvent und damit „ausgefallen“. Damit ist nun die Garantin – die LBHI - grundsätzlich verpflichtet, den Inhabern der garantieren Zertifikate den Wert dieser Zertifikate zu erstatten.
Da die LBHI jedoch ebenfalls insolvent ist, können die Inhaber der vorbenannten Zertifikate nur noch Ansprüche in dem Insolvenzverfahren der LBHI anmelden.
Zunächst müssen Kapitalanleger allerdings klären, ob die sich in ihrem Depot befindlichen Lehman-Zertifikate von der LBHI garantiert wurden. Dies ist dann der Fall, wenn die Zertifikate in der „Lehman Programs Securities List“ aufgeführt sind. Diese Liste kann online unter www.lehman-docket.com abgerufen werden.
Ist dieses der Fall erfolgt die Anmeldung in 2 Schritten:
- Zunächst ist es erforderlich, dass Sie über Ihre Depotbank eine sog. „Sperrnummer” beantragen. Ihre Bank kann diesen Antrag bei der entsprechenden Verwahrstelle allerdings nur bis zum 23.10.2009 stellen.
- Danach ist die Anmeldung ist bis zum 2. November 2009 in New York einzureichen. Es ist dabei erforderlich, dass die Anmeldung über ein entsprechendes Formular vorgenommen wird. Dieses Formular kann auf der Internetseite www.lehman-docket.com heruntergeladen werden. Es ist erforderlich, dass dieses Formular vollständig ausgefüllt (demnach auch Ihr Anspruch in Dollar zum Kurs vom 15.09.08 umgerechnet wird) und sodann mit den entsprechenden Nachweisen in Amerika schriftlich (eine Email reicht nicht!) eingereicht wird.
Wir können Ihnen nicht sagen, wie hoch eine Quote im Insolvenzverfahren sein wird. Derzeit werden einige Anleihen auf die LBHI noch mit 16 % - 20 % des ursprünglichen Wertes gehandelt. Das spricht dafür, dass einige Marktteilnehmer davon ausgehen, diese Beträge im Rahmen der Insolvenz erlangen zu können. Ob diese Vorstellungen angemessen sind, vermögen wir aber leider nicht beurteilen zu können. Allerdings werden Anleger, die ihre Ansprüche nicht anmelden, definitiv keine Quote im Insolvenzverfahren bekommen.
Eigentümer von Lehman Zertifikaten sollten sich daher um eine rechtzeitige Anmeldung und Registrierung Ihrer Ansprüche kümmern. Wir legen Ihnen nahe, dies entweder selber vorzunehmen, oder aber einen Anwalt damit zu beauftragen. Wir stehen grundsätzlich für eine solche Anmeldung zur Verfügung.
Bei der Anmeldung sollten Sie auch bedenken, dass sämtliche Informationen im Internet veröffentlicht werden, welche Ihrerseits im Rahmen der Anmeldung eingereicht werden. Man kann demnach nach Anmeldung Ihren Namen und die Höhe Ihrer Forderung jederzeit öffentlich einsehen. Sofern wir die Anmeldung für Sie durchführen sollen, werden wir selbstverständlich darauf achten, dass nicht benötigte Informationen weitestgehend unkenntlich gemacht werden.
Veranstaltungen zu Lehman Brothers
Zur Information der Lehman-Geschädigten, werden wir in Kürze Veranstaltungen anbieten. Bitte beachten Sie dazu die Veranstaltungshinweise.
Rechtsschutzversicherung
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Möglichkeit, die Kosten des Verfahrens über die Rechtsschutzversicherung abzurechnen.
