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Vorwurf: 2 Prozent höhere Provision war nur durch Kapitalanlagebetrug möglich

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05.01.2007

EuropLeasing

EuropLeasing insolvent

Mitte Dezember mussten die EuropLeasing AG und die EuropLeasing AG & Co. Financial Solution KG Insolvenz anmelden - Völlige Vernichtung der Anlegergelder droht.

Schlechte Nachrichten für alle Anleger der EuropLeasing AG und der EuropLeasing AG & Co. Financial Solution KG. Am 13.12.2006 hat die Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Die Komplementärin EuropLeasing AG, die selbst atypisch stille Beteiligungen ausgegeben hat, zog am 14.12.2006 nach.

Dabei hatte man den Anlegern vollmundig etwas ganz anderes versprochen. Von einer "kreativen Finanzregie für unternehmerische Vorhaben" wurde dort gesprochen, mit der "private Kapitalanleger, die sich mitunternehmerisch bei einer hersteller- und bankenunabhängigen Leasing-Gesellschaft in einer ausgesprochenen Wachstumsbranche engagieren wollen" angeworben wurden. Bereits ab einer Anlagesumme von 5.000 Euro war man mit dabei bei einer Gesellschaft, die zum Marktführer in ihrem Bereich aufsteigen wollte.

Wer diesen Versprechungen geglaubt hat, dem steht nun ein böses Erwachen bevor. Von Anfang an lief das Geschäft nicht, lediglich zwischen 2,5 und 4 % des angenommenen Auftragsvolumens wurde zwischenzeitlich erzielt. Dennoch wurden die Beteiligungen als renditestark und zukunftsträchtig bei geringem Risiko angepriesen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die angelegten Gelder verloren sind. So wurden bereits 20 % für Nebenkosten und Vertrieb kalkuliert - diese Gelder standen damit von Anfang an nicht für den eigentlichen Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Dieser selbst verlief mehr als schleppend. 2004 wurde lediglich ein Umsatz von 3,95 Mio ? erzielt - recht wenig für ein Unternehmen, dass nicht nur den Anspruch hatte, Marktführer zu werden, sondern sich selbst als "seit mehreren Jahren erfolgreich im Leasing-Geschäft" beschrieb.

Obwohl bereits frühzeitig in der Fachpresse kritisch über die EuropLeasing geschrieben wurde, wurden solche Warnungen beim Vertrieb nicht gegenüber den potentiellen Anlegern kommuniziert. Dieser wurde vielmehr ausdrücklich darauf verpflichtet, einen positiven Bericht über EuropLeasing herauszustellen. Dass dieser von einem Branchenblatt stammte, für das der Aufsichtsratsvorsitzende der EuropLeasing früher tätig war, war dabei gewiss nur ein Zufall...

KWAG sieht deutliche Anhaltspunkte für die Haftung von Initiatoren und Hintermännern der Gesellschaft, da die Risikohinweise im Prospekt kaum der Realität entsprochen haben dürften. Wegen der frühzeitigen Warnungen kommt auch eine Haftung der jeweiligen Vermittler in Betracht, da diese verpflichtet sind, potentielle Anleger auf solche Warnungen hinzuweisen.

KWAG rät allen Betroffenen, möglichst frühzeitig prüfen zu lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens
Rechtsanwalt Matthias Hufländer