TopNews für Anleger

Gescheiterte Riesenräder: Anleger stellen Strafanzeige gegen die Deutsche Bank

Vorwurf: 2 Prozent höhere Provision war nur durch Kapitalanlagebetrug möglich

Aktuelles

27.07.2010
Anleger gehen gegen Premicon AG vor

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23.07.2010
Panische Ratingagenturen verbieten Bewertungsnutzung

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23.07.2010
Raus aus der Medienfondsfalle

Filmfonds waren aus der Sicht der Anleger begehrte Anlageobjekte. Die Ertragsvorstellungen wurden...

21.07.2010
Anlageberatung: Anwälte fordern Beweislastumkehr

Der aktuell veröffentlichte Test der Bankenberatung durch die Stiftung Warentest zeigt, was für...
05.06.2007

DG Fonds

DZ Bank gerät unter Druck - Prekäre Finanzlage bei Fonds

Zahlreiche Anleger, die sich an DG Bank Immobilienfonds der zum DZ FinanzVerbund gehörenden DG Anlagegesellschaft mbH beteiligt haben, müssen derzeit um ihre Anlage fürchten. Die Fonds befinden sich in teilweise besorgniserregendem Zustand, auch ein Totalverlust scheint nicht ausgeschlossen. Die Fonds wurden durch die örtlichen Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt, die sie ihren Kunden empfohlen haben, häufig kombiniert mit einer (Teil-)Finanzierung des Anteilserwerbs. Hierfür erhielten die Banken erhebliche Provisionen. So verweist die DZ Bank in ihrer Pressemitteilung zum Jahresabschluss 2006 stolz darauf, dass an die Genossenschaftsbanken eine Rekordprovision von ? 1,6 Mrd. ausgeschüttet worden sei.


Für die Anleger muss dies jedoch kein Vorteil bedeuten: Der Anleger hat in der Regel nicht erfahren, dass und in welcher Höhe solche Provisionen geflossen sind. Hier besteht aber die Möglichkeit, dass sich der Berater nicht mehr vom Kundeninteresse und der damit verbundenen Pflicht zu anlager- und anlagegerechter Beratung, sondern vom eigenen Provisionsinteresse leiten lässt. Deshalb sind diese Provisionszahlungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof offenlegungspflichtig, ein Verstoß hiergegen löst Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Beratung aus.

Darüber hinaus war auch die jeweils vermittelnde örtliche Bank nach der Rechtsprechung verpflichtet, die Anlagen selbst auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Dies ist in der Regel jedoch nicht geschehen, da sich die örtlichen Banken auf die Empfehlung des Dachverbandes verlassen haben. Hierauf hätten die Anleger jedoch ebenfalls hingewiesen werden müssen.

Dies insbesondere deshalb, als auch offensichtlich der DZ Bank nicht vollständig geprüft und informiert hat. So wurde es z.T. unterlassen, entgegen der entsprechenden Verpflichtung auf negative Berichterstattung von Branchendiensten hinzuweisen. Aus diesem Grund hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Pflichtverletzung und damit eine Haftung nicht nur der örtlichen Bank, sondern auch der DZ Bank bejaht. Damit sieht sich die DZ Bank, die darüber hinaus als Treuhänderin erhebliche Vergütungen erhalten hat, nun selbst Ansprüchen von Anlegern ausgesetzt.

Es bestehen damit Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche von Anlegern, die grundsätzlich auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals gegen Rückübertragung der Anteile gerichtet sind.