TopNews für Anleger

Expertenveranstaltungen zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten und Schadensersatz für Anleger

Prof. Dr. Knops und KWAG informieren Anleger über aktuelle Rechtslage

Aktuelles

02.09.2010
Umfangreiche Aufklärungspflichten auch für freie Anlageberater

Freie Anlageberater müssen im Beratungsgespräch über unzureichende Prospektangaben und kritische...

30.08.2010
Bankhaus Löbbecke wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt

Eine Pflicht zur umfänglichen Aufklärung über vereinnahmte Rückvergütungen besteht laut Landgericht...

26.08.2010
Situation offener Immobilienfonds spitzt sich zu

Rentner kurz vor der Pleite Anleger offener Immobilienfonds erhalten seit Monaten keine Zahlungen...

23.08.2010
PREPS-Zertifikate auf Junior Income Notes

Keine hinreichende Aufklärung über Risiken – Totalverlust droht

db Kompass Life

04.02.2010

Widerrufsbelehrung - DB Kompass Life Fonds

Anlegern der DB Kompass Life Fonds bot die Deutsche Bank an, für eine Abfindung von 80 Prozent der Zeichnungssumme, die Fondsanteile zu übertragen. Mehrere hundert betroffene Fondszeichner wandten sich an die KWAG und nahmen daraufhin das Angebot des Finanzinstitutes nicht an. Aufgrund der kurzen Zeit und Komplexität hat KWAG für diese Anleger bei der Deutschen Bank eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2010 erbeten. Bis zum 04. Februar 2010 reagierte die Bank nicht. Daraufhin gab KWAG eine Erinnerung mit einem Fristverlängerungsantrag zum 28. Februar 2010 für die betroffenen Anleger heraus, um im Wege eines Vergleiches mit der Deutschen Bank zu einer Einigung zu gelangen.

Zeitgleich prüft KWAG für sämtliche betroffenen Anleger individuell die möglichen Ansprüche. Erste Prüfungsergebnisse zeigen, dass für die betreffenden Mandanten begründete Ansprüche in dieser Angelegenheit bestehen. KWAG bereitet auf Grund dieser Basis die ersten außergerichtlichen Aufforderungsschreiben vor. Sollten diese Aufforderungsschreiben von der Gegenseite nicht akzeptiert werden, ist zu erwarten, dass noch im Februar 2010 die erste Klage bei Gericht eingereicht wird.