Glossar
Agio
Ein Agio ist der Aufschlag auf den Nennwert einer Kapitalanlage. Bei Wertpapieren wird das Agio meist als Ausgabeaufschlag bezeichnet.
Aktie
Eine Aktie verbrieft eine Beteiligung am Grundkapital einer Kapitalgesellschaft. Als Aktionär ist man Miteigentümer eines Unternehmens. Der Aktienkurs ist der Preis der Aktie, der sich durch Angebot und Nachfrage an der Börse bildet. Beeinflusst wird die Kursentwicklung unter anderem durch Gewinnentwicklungen des Unternehmens und die Entwicklung des Kapitalmarkts.
Aktienindex
Ein Aktienindex gibt die Entwicklung mehrerer Aktien an einem Aktienmarkt wieder und liefert damit einen gewissen Vergleichmaßstab für ähnliche Aktien. Berechnet wird der Index immer für eine bestimmte Basisperiode. Aktienindizes auf dem deutschen Markt sind z.B. der DAX (Deutscher Leitindex), DIMAX (Deutscher Immobilienmarktindex) und DivDAX (15 DAX-Unternehmen mit der höchsten Dividende). Neben dem eigentlichen Aktienindex gibt es auch Indizes, die keine Aktienkurse repräsentieren, sondern von Aktienkursen abhängige Finanzderivate, wie etwa der deutsche Volatilitätsindex VDAX.
Alpha-Zertifikat
Alpha-Zertifikate beziehen sich auf zwei Basiswerte, die zueinander in Verhältnis gesetzt werden. Ausschlaggebend für die Entwicklung des Zertifikats ist der Unterschied zwischen den Basiswerten. Damit kann sich das Zertifikat positiv entwickeln, selbst wenn beide Basiswerte fallen. Andererseits ist es für einen Laien schwerer, die Entwicklung des Zertifikats mitzuverfolgen. Ein deutsches Landgericht bezeichnete dieses Zertifikat einmal als „reines Spekulationspapier mit Wettcharakter“. Bei Alpha-Zertifikaten kann es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen.
Ausgabeaufschlag
Siehe Agio.
Basket-Zertifikat
Basket-Zertifikate sind eine Abwandlung von Index-Zertifikaten. Statt nur die Wertentwicklung einer Aktie oder eines Aktienindizes (Basiswert) abzubilden, werden mehrere Aktien oder andere Anlageprodukte in einem „Korb“ (engl. „basket“) zusammengefasst und ihr gemeinsamer Wert abgebildet.
Bonitätsrisiko
Das Bonitätsrisiko ist die Gefahr, dass ein Schuldner die Forderungen seiner Gläubiger z.B. aufgrund seiner Insolvenz nur noch zum Teil oder gar nicht mehr begleichen kann.
Bonus-Barriere-Zertifikat
Bei einem Bonus-Barriere-Zertifikat erhält der Anleger in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiswerts eine oder mehrere Bonuszahlungen. Grundsätzlich erfolgt bei vorzeitiger Fälligkeit oder zum Laufzeitende die vollständige Rückzahlung des Nennbetrags. Dies ändert sich, wenn über die Laufzeit eine zuvor festgelegte Barriere (auch als Risikopuffer oder Sicherheitsschwelle bezeichnet) berührt oder unterschritten wurde. Dann orientiert sich die Rückzahlung am Basiswert. Das heißt, dass sowohl der Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist, als auch ein Gewinn erzielt werden kann, soweit die Entwicklung nach oben nicht durch ein sogenanntes Cap (Kappungsgrenze) begrenzt wird. Je nach dem, ob die Barriere tiefer oder höher liegt, ist das Zertifikat als sicherer oder unsicherer einzuordnen. Die Höhe der Barriere wirkt sich auf die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes aus; das strukturell bedingte Risiko des Totalverlustes besteht bei dieser Art von Zertifikaten aber dennoch immer.
Dividende
Eine Dividende ist der Teil des Unternehmensgewinns, der jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich an die Aktionäre ausgezahlt wird. In welchem Umfang die Aktionäre an dem Unternehmensgewinn partizipieren sollen ist eine geschäftspolitische Entscheidung und hängt von der Ertragslage des Unternehmens ab.
Emittent
Emittent ist der Herausgeber eines Wertpapiers, z.B. eines Zertifikats.
Fungibility
An investment is fungible, if it can be resold via a secondary market.
Geschlossener Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds sind direkte unternehmerische Beteiligungen. Grundsätzlich wird damit der Anleger zum Gesellschafter des Fonds. Die Anlagesummen pro Anteil betragen in der Regel ab 10.000,00 Euro aufwärts. Geschlossene Immobilienfonds dienen vorrangig einzelnen Projektfinanzierungen. Im Gegensatz zu offenen Immobilienfonds, wo Kapital jederzeit eingezahlt und wieder entnommen werden kann, wird der geschlossene Immobilienfonds nach Erreichen einer bestimmten Investitionssumme geschlossen. Daher der Name geschlossener Immobilienfonds. Beachtenswert ist, dass die geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich keiner staatlichen Aufsicht oder Kontrolle unterliegen. Neben seriösen gibt es eine Hülle und Fülle von unredlichen Fondsanbietern. Jährlich verlieren Anleger in dubiosen Geschlossenen Immobilienfonds viele Millionen EURO (siehe z.B. www.dubai-watchlist.com).
Gewinnmarge
Bei der Gewinnmarge handelt es sich um die Differenz zwischen Einkauf- und Verkaufspreis. Gewinnmargen sind grundsätzlich nicht aufklärungspflichtig. Besonderheiten können sich daraus ergeben, wenn die beratende Bank im Rahmen von Festpreisgeschäften fremde Produkte verkauft und hierfür eine Gewinnmarge erhält. Anders als bei dem Verkauf hauseigener Produkte liegt deren Gewinninteresse für den Anleger, der die Beratung in Anspruch nimmt, nicht immer auf der Hand. Dies kann einen Interessenskonflikt der Bank begründen. Ob daraus eine Aufklärungspflicht resultiert ist umstritten und wurde durch den BGH noch nicht ausdrücklich geklärt.
Hebel-Zertifikat
Bei Hebel-Zertifikaten werden mithilfe von mathematischen Formeln Gewinne und/oder Verluste verändert. Es wird dabei stärker an den Kurschwankungen des Basiswertes partizipiert. Solche Hebel können auch einseitig eingesetzte werden, z.B. dergestalt, dass sich das Zertifikate bei fallendem Kurs des Basiswerts wie ein reines Index-Zertifikat verhält, bei steigendem Kurs aber durch Einsatz des Hebels deutlich höhere Gewinne erzielt werden können. Bei Hebel-Zertifikaten besteht ein Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital.
Immobilienfonds
Grundsätzlich handelt es sich bei Immobilienfonds um Anlagegesellschaften, bei denen die Kapitalanlage im Wesentlichen aus Grundstücken und Gebäuden besteht. Anleger investieren ihr Geld in Immobilien (z. B. Bürogebäude, Einkaufszentren, Mietwohnungen). Der Begriff Immobilien gibt mithin dieser Investitionsart seinen Namen. Es ist zwischen offenen Immobilienfonds und geschlossenen Immobilienfonds zu unterscheiden. Diese Differenzierung ist für den Recht- und Pflichtenkatalog der Anleger bedeutsam.
Index-Zertifikat
Der Wert eines Index-Zertifikats entwickelt sich genauso wie der Basiswert. Das Zertifikat verbrieft die Zahlung eines Geldbetrages, der von dem Stand des Basiswerts zum Laufzeitende abhängt. Bei sog. Performance-Indizes werden die Dividenden in die Wertentwicklung mit einbezogen. Bei reinen Kurs-Indizes bleiben die Dividenden unberücksichtigt. Auch auf ausländische Indizes können Zertifikate ausgestellt werden, dann sind allerdings Wechselkurseffekte zu berücksichtigen. Für Index-Zertifikate sind meist keine festen Laufzeiten vereinbart. Bei Index-Zertifikaten besteht ein Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital.
Insolvenz
Insolvent ist jemand, der die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern längerfristig nicht mehr erfüllen kann. Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können im deutschen Recht sowohl Gläubiger als auch der Schuldner selbst bei dem zuständigen Gericht stellen. Die Gläubiger erhalten dann letztlich meist eine Zahlung entsprechend der sog. Insolvenzquote, d.h. ihre ursprüngliche Forderung wird zu einem oft nur noch sehr geringen Teil ausgeglichen.
Kapitalschutz-Zertifikat
Bei einem Kapitalschutz-Zertifikat wird dem Anleger garantiert, dass er am Ende der Laufzeit mindestens das Kapital zurückerhält, das als Nennbetrag auf dem Zertifikat ausgewiesen wird. Hat der Anleger tatsächlich mehr gezahlt (z.B. aufgrund eines zusätzlich zu zahlenden Ausgabeaufschlags), trägt er für die Differenz das Verlustrisiko. Der Kapitalschutz wird wertlos, wenn sich bei der Emittentin und die für die Rückzahlung einstehende Garantiegeberin das Bonitätsrisiko verwirklicht hat. Kapitalschutz-Zertifikate sind daher nur bei „normalem“ Verlauf als sicher einzuordnen, Risiken bestehen auch hier.
Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft, kurz KG; ist eine besondere Gesellschaftsform deren Grundlage ein Handelsgewerbe ist. In der KG gibt es zwei Gesellschafterformen, die Komplementäre und die Kommanditisten. Komplementäre haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen. Die zweite Form der Gesellschafter sind Kommanditisten, die lediglich mit ihrer und bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die bekannteste und bei Beteiligungen am Häufigsten gewählte Form ist die sogenannte GmbH & Co. KG.
Market Maker
Ein Market Maker ist ein Börsenmakler, der kontinuierlich Geld- und Briefkurse stellt und damit die Handelbarkeit von Wertpapieren sichert und vorübergehende Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage in weniger liquiden Werten ausgleicht.
Offener Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds weisen dieselben Rechtskonstruktionen wie Investmentfonds für Wertpapiere auf. Hier gilt das Investmentgesetz (InvG). In diesem Gesetz werden gewisse „Spielregeln“ vom Gesetzgeber festgelegt. Dabei muss das Grundstücksvermögen aus mindestens zehn Objekten besteht und wird von einer Kapitalanlagegesellschaft (Fondsgesellschaft) als Sondervermögen verwaltet. Die Anteilsinhaber sind in Höhe ihrer Einzahlung indirekt Mitbesitzer der Liegenschaft des Fonds. Die Anteile sind „frei“ handelbar. Zudem besteht für den Fonds eine Rücknahmeverpflichtung für ausgegebene Anteile zum Tageskurs. Da derzeit viele Fonds Liquiditätsproblemen besitzen haben viele Fonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt.
Provision
Eine Provision ist das Entgelt für eine meist vermittelnde Tätigkeit. Beratende Banken erhalten oft Provisionen für den Abschluss des von ihnen empfohlenen Geschäfts. Damit können aus zu erwartenden Provisionszahlungen in der Beratung Interessenskonflikte erwachsen. Normale Provisionen werden von dem Unterfall der Rückvergütungen abgegrenzt.
Risikopuffer
Siehe Bonus-Barriere-Zertifikat.
Rückvergütungen
Rückvergütungen sind Provisionen, die nicht aus dem Anlagebetrag, sondern aus offen ausgewiesenen Beträgen wie z.B. einem Agio gezahlt werden. Aus der Zahlung von Rückvergütungen an Banken resultieren im Rahmen einer Beratung Aufklärungspflichten: Der Anleger ist darüber zu informieren, dass Rückvergütungen fließen und in welcher konkreten Höhe.
Schuldverschreibung
Die Schuldverschreibung, auch Anleihe oder Obligation genannt, ist eine Schuldurkunde (Wertpapier), in der sich der Schuldner (Aussteller) gegenüber dem Gläubiger entweder zur Zahlung der Schuld und einer laufenden Verzinsung oder zu einer sonstigen Leistung verpflichtet. Die Schuldverschreibungen werden als Inhaber-, Namens- oder Orderschuldverschreibungen ausgegeben.
Sekundärmarkt
Über Sekundärmärkte werden bereits emittierte Wertpapiere gehandelt. Zu den Sekundärmärkten zählen insbesondere die Börsen, manche Wertpapiere werden aber auch außerbörslich gehandelt.
Sicherheitsschwelle
Siehe Bonus-Barriere-Zertifikat.
Sondervermögen
Sondervermögen ist der juristische Begriff für einen Fonds. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Fondsvermögen vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. Es ist damit z.B. vor Wertänderungen anderer Fonds der Investmentgesellschaft geschützt und auch die Investmentgesellschaft selbst darf nicht darauf zurückgreifen.
Verjährung
Bestehende Schadensersatzansprüche können verjähren, d.h. sie können nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, wenn eine bestimmte Zeit verstrichen ist. Die Regelverjährung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt drei Jahre zum Ende eines Kalenderjahres, wobei die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen. So droht z.B. eine Verjährung des Anspruchs wegen Rückvergütungen erst mit Kenntnis des Anlegers von den Zahlungen. Für andere Schadensersatzansprüche können zum Teil andere Verjährungsfristen gelten.
Wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht verbrieft.
Zertifikat
Ein Zertifikat ist rechtlich gesehen eine Schuldverschreibung. In tatsächlicher Hinsicht bekommt der Emittent des Zertifikates einen bestimmten Geldbetrag, den er nach bestimmten Regeln an den Anleger zurückzuzahlen hat. Maßgeblich ist dabei immer ein Basiswert, auf dessen Entwicklung quasi gewettet wird. Von der Ausgestaltung der „Wett-Regeln“ hängt es ab, ob es sich um ein relativ sicheres Zertifikat handelt oder um ein besonders spekulatives und riskantes Zocker-Zertifikat.
