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TopNews für Anleger

Expertenveranstaltungen zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten und Schadensersatz für Anleger

Prof. Dr. Knops und KWAG informieren Anleger über aktuelle Rechtslage

Aktuelles

02.09.2010
Umfangreiche Aufklärungspflichten auch für freie Anlageberater

Freie Anlageberater müssen im Beratungsgespräch über unzureichende Prospektangaben und kritische...

30.08.2010
Bankhaus Löbbecke wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt

Eine Pflicht zur umfänglichen Aufklärung über vereinnahmte Rückvergütungen besteht laut Landgericht...

26.08.2010
Situation offener Immobilienfonds spitzt sich zu

Rentner kurz vor der Pleite Anleger offener Immobilienfonds erhalten seit Monaten keine Zahlungen...

23.08.2010
PREPS-Zertifikate auf Junior Income Notes

Keine hinreichende Aufklärung über Risiken – Totalverlust droht
17.05.2010

KWAG und Prof. Dr. Knops decken auf: Zehn Fehler in Widerrufsbelehrungen von Medienfonds

44 Fonds identifiziert – einfach Rückabwicklungsmöglichkeit für Anleger

Prof. Dr. Knops von der Universität Hamburg überprüft gemeinsam mit der Kanzlei KWAG Widerrufsbelehrungen bei Medienfonds mit obligatorischer Fremdfinanzierung. Insgesamt zehn verschiedene Fehler wurden bisher gefunden, die in unterschiedlicher Anzahl in den einzelnen Widerrufsbelehrungen der Fondsbeitritts- und/oder Finanzierungsverträge enthalten sind.

Bereits 44 Fonds mit einer solchen fehlerhaften Widerrufsbelehrung identifizierten die Anwälte. Anleger in diesen Fonds können noch heute den Widerruf im Hinblick auf Anteilszeichnung und Fremdfinanzierungsvertrag erklären und sich so von dem Fonds lösen. Der BGH stellte zu den Rechtsfolgen in einem Urteil aus März 2009 (XI ZR 33/08) fest, dass Anleger in diesen Fällen einen Anspruch gegen die finanzierende Bank haben. Diese muss eingezahltes Eigenkapital zuzüglich Zinsen ersetzen und den Investierten von den Darlehensverbindlichkeiten freistellen. Ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz ist damit nicht verbunden. Umfangreiche Beweisaufnahmen zur individuellen Beratungssituation im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden so vermieden. Einzig Rechtsfragen wären zu klären. Eine einmal rechtskräftig  festgestellte, fehlerhafte Widerrufsbelehrung hätte die gleiche Rechtsfolge für alle Anleger dieses Fonds.

Bei den folgenden exemplarischen Fonds im wesentlicher der drei großen Anbieter LHI, Hannover Leasing und KGAL finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in einem oder beiden der verbundenen Beitrittsverträge. Hinsichtlich der Rechtsfolgen kommt es auf das Zeichnungsjahr an.

(alphabetische Sortierung)

DIA Productions
Dritte World Media
Equity Pictures III
First Twenty Million
IMF Internationale Medien
KALEDO
KALEDO Dritte
LORD Dritte
MACRON
MAGICAL
MAT Movies
Mediastream Zweite
Medienfonds GFP
MERADIN
MFP Munich AZL
MFP Munich BTC
MFP Munich GHS
MFP Munich MI 2
MFP Munich New Century
MFP Munich ROE
MHF Delbrück
MHF Delbrück
MHF Zweite Academy
MMDP Munich
MONTRANUS
MONTRANUS DRITTE
MORATIM
MOTION PICTURE
MP Film Management UNLS


 

 

 

 

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sollen Ihnen eine realistische Beurteilung der aktuellen Situation beziehungsweise eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Sicherheit Ihrer Kapitalanlage erleichtern. Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind, dass Sie auf Grund von riskanten Entwicklungen keinen finanziellen Schaden erleiden werden, sollten Sie nicht lange zögern, sondern handeln.

Ihre persönliche Entscheidung, wie Sie jetzt mit Ihrem Portfolio oder Ihrer Kapitalanlage weiter verfahren, können wir Ihnen nicht abnehmen.

Wir stehen aber bereit, Sie umgehend bei der Wahrung Ihrer Rechte juristisch zu unterstützen.

Weitergehende Hinweise zu den in unseren aktuellen "TopNews für Anleger" genannten Kapitalanlage-Produkten finden Sie auch in den Anlegerinformationen oder unter Fälle und Urteile.