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Wealth Cap US Life 4

Lebensversicherungsfonds mit großen finanziellen Problemen

Investoren müssen mit hohen Verlusten rechnen

(Bremen 05.08.2012) Die Investoren im Lebensversicherungsfonds Wealth Cap US Life 4 müssen sich auf erhebliche Vermögenseinbußen gefasst machen. Nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht droht den Anlegern des Wealth Cap US Life 4 ein Verlust von mehr als 100 Prozent des investierten Kapitals.

Der Lebensversicherungsfonds Wealth Cap US Life 4 hat ein Volumen von 145 Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 100 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2007 aufgelegt und im Jahr 2007 platziert. Investoren konnten sich am Wealth Cap US Life 4 mit mindestens 10.000 USD plus 5,00 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist laut Verkaufsprospekt für das Jahr 2018 vorgesehen.

Der Wealth Cap US Life 4 ist auf amerikanische Policen ausgerichtet. „Die Anleger stehen vor einem Trümmerhaufen“, glaubt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Denn „bis heute hätten sie 12,98 Prozent des Kommanditkapitals als Ausschüttungen erhalten sollen. Tatsächlich bekommen haben sie jedoch nur 0 Prozent“, so Gieschen.

Konkret bedeutet dies: Ausschüttungen gab es in den Jahren keine. „Wir befürchten einerseits, dass Anleger auch weiterhin leer ausgehen werden“, sagt Fachanwalt Gieschen. Überdies steige von Monat zu Monat das Risiko, dass Investoren ihren Kapitaleinsatz größtenteils oder sogar vollständig verlieren.

Fachanwalt und KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen warnt Investoren im Wealth Cap US Life 4 eindringlich davor, etwaigen Sanierungskonzepten kritik- und bedenkenlos zuzustimmen. „Insbesondere falls eine Kapitalerhöhung vorgeschlagen und durchgesetzt werden soll, sodass Anleger schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.“ Noch gebe es gute Alternativen, die es allen Anlegern ermöglichten, ohne nennenswerte Verluste aus diesem Fonds auszusteigen.

„In jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass durch ein Sanierungskonzept die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont Gieschen. Erfolg versprechender sei hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.

Für Rückfragen:

Jens-Peter Gieschen, Partner

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft

Lise-Meitner-Straße 2

28359 Bremen

Tel.- Nr.: 0421 5209 480

Fax- Nr.: 0421 5209 489

bremen@kwag-recht.de

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