TopNews für Anleger
Expertenveranstaltungen zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten und Schadensersatz für Anleger
Prof. Dr. Knops und KWAG informieren Anleger über aktuelle RechtslageAktuelles
30.08.2010
Bankhaus Löbbecke wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt
26.08.2010
Situation offener Immobilienfonds spitzt sich zu
Raus aus der Medienfondsfalle
Filmfonds waren aus der Sicht der Anleger begehrte Anlageobjekte. Die Ertragsvorstellungen wurden bei vielen Medienfonds aus steuerlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfüllt. Insbesondere wurden bei einigen größeren Filmfonds die steuerlichen Erwartungen der Anleger deshalb enttäuscht, weil die Gelder nicht prospektgemäß verwendet wurden. Die Ausgaben, die der Fonds tätigte, dienten in einigen Fällen im Wesentlichen der Erfüllung der vermeintlichen Garantiefunktion und nicht der Produktion von Filmen. Diese Gegebenheit hatte insbesondere Auswirkungen auf die Anleger, die sich Steuervorteile erhofft hatten, aber nun Steuernachteile in Form von Steuernachzahlungen und Säumniszinsen in Kauf nehmen müssen.
Die bisher schon bekannten steuerlichen Auswirkungen werden noch verstärkt durch noch nicht endgültig absehbare Steuerfolgen. Hier ist vor allem die noch offene Frage zu nennen, wie die bei vielen Fonds vereinbarte Schlusszahlung des Lizenznehmers endgültig steuerlich zu bewerten ist: Wenn nämlich die Schlusszahlung wegen ihrer Bestimmtheit auf die einzelnen Jahre der Fondslaufzeit anteilig verteilt werden muss, so führt das zu Gewinnen in den einzelnen Jahren der Fondslaufzeit, die den Anlegern zugewiesen werden, ohne dass den Anlegern aus dem Fonds Mittel zur Bedienung der resultierenden Steuerlast zufließen.
Dieses „Gefährdungspotenzial“ veranlasst viele Anleger, nach Ausstiegsmöglichkeiten zu suchen. Solche Ausstiegsmöglichkeiten sind in vielen Fällen durch Widerruf des obligatorischen Darlehens gegeben.
Neben der Möglichkeit des Widerrufs besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Chance, Schadensersatzansprüche gegen das Institut geltend zu machen, welches die Beteiligung verkauft hat. Dies belegt nicht zuletzt die neueste Untersuchung der Zeitschrift Finanztest, wonach die Qualität vieler Beratungsgespräche nach wie vor sehr zu wünschen übrig lässt.
Im Hinblick auf Ausstiegsmöglichkeiten aus Ihren Medienfondsbeteiligungen beraten wir Sie gerne. Dies können wir am besten tun, wenn Sie uns den Erstkontaktfragebogen ausgefüllt zukommen lassen.
Für Rückfragen:
Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Bremen Tel: 0421 / 5209480 | Hamburg Tel: 040/ 226 399 50 |
