Sachinfos

Anlegernews

Neueste Erkenntnisse zum AWD

Jüngsten Mitteilungen in den Medien ist zu entnehmen, dass in einer Vielzahl von Fondsbeteiligungen, die über den AWD vermittelt wurden, mehr als 15 % Provision an den AWD geflossen sein sollen. Dies sollen zumindest zwei ehemalige hochrangige Mitarbeiter des AWD erklärt haben.  

Betroffen sollen zahlreiche Fonds sein, u.a. DCM Rendite 13, 14, 19, 22, Falk Weißensee, Falk 66 / 71-76, IMF 1 & 2, SAB Metropolis und SAB Neue Welt.

Diese Information ist für betroffene Anleger vom höchsten Interesse. Es eröffnen sich neue Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen den AWD gerichtlich durchzusetzen.

Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung muss der Anleger über Provisionen, die mehr als 15 % betragen, aufgeklärt werden. Hat dies der Vermittler/Berater nicht getan, liegt ein Beratungsfehler vor, der zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers führt.

Aber: Die Zeit eilt!

Diejenigen, die eine Beteiligung über den AWD vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, haben nur noch bis zum 31.12.2011 die Möglichkeit, Ansprüche gegen den AWD geltend zu machen. Danach sind diese Ansprüche verjährt.

Deshalb: Handeln Sie jetzt! Das ist Ihre vermutlich letzte Chance, Ansprüche gegen den AWD durchzusetzen, wenn Sie Ihre Anlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben.

Als Ansprechpartner in unserer Kanzlei steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Moser zur Verfügung.

 
 
 
 

Javascript ist deaktiviert. Diese Seite benötigt Javascript für eine korrekte Anzeige. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser!