Sachinfos
KWAG Rechtsanwälte obsiegen in einer Auskunftsklage
vor dem Landgericht Hannover gegen die Sparkasse in Sachen Magical Productions GmbH & Co. KG
KWAG-Rechtsanwälte klagten erfolgreich auf Auskunft über Rückvergütungen und Eigenkapitalvermittlungsprovisionen vor dem Landgericht Hannover. Die Sparkasse Hannover hatte im Zuge der erfolgreichen Vermittlung der Beteiligung Magical Productions GmbH & Co. KG aufklärungspflichtige Vertriebsprovisionen vereinnahmt – nur wurde der Kläger darüber gerade nicht informiert. Mit Klage verlangte er nachträgliche Auskunft. Das Landgericht gab dem Kläger Recht und begründet die Entscheidung wie folgt:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Xl ZR 191/10, Beschluss vom 9. März 2011) ist die beratende Bank verpflichtet, den Anleger über ihr zufließende Rückvergütungen aufzuklären, wenn sie etwa hinter dem Rücken des Kunden ein Teil des Agios von der Gesellschaft zurückerhalten wird. Dass die Beklagte den Kläger anlässlich der Beratung hierüber ausdrücklich aufgeklärt hat, ist nicht vorgetragen. Hieraus erwächst zu Gunsten des Klägers ein Auskunftsanspruch als Nebenanspruch zu dem geschlossenen Beratungsvertrag.
Auch das Landgericht Frankfurt a. M. befürwortet nach ersten Hinweisen in einem Parallelverfahren eine nachträgliche Offenbahrungspflicht der Commerzbank AG. „Unsere Strategie ist aufgegangen“, so Fachanwalt Jens-Peter Gieschen, „nun ist der Weg frei für betroffene Anleger, Schadensersatzansprüche gegenüber der beratenden Bank geltend zu machen. Gerade wenn Anleger über eine Sparkasse, über die Commerzbank oder über die Dresdner Bank gezeichnet haben sollten, bestehen Aussichten auf Erfolg.
KWAG-Rechtsanwälten liegen interne Schulungsunterlagen der Dresdner Bank vor, wonach die in Rede stehende Beteiligung als geeignet für Anleger mit „geringer Risikobereitschaft“ eingestuft wurde. „Das zeigt, dass Anleger schon nicht richtig beraten worden sein können. Ein potenzielles Totalverlustrisiko wurde bei dieser Einstufung nicht berücksichtigt“, so Fachanwalt Gieschen, „magisch an der Medienfondsbeteiligung im negativen Sinne ist lediglich, dass sich anfängliche Verlustzuweisungen in nichts auflösen.“ Anleger müssen nach Änderung von Grundlagenbescheiden auf Fondsgesellschaftsebene fürchten, neben Steuern auch Zinsen in erheblichem Umfang an das Finanzamt nachzahlen zu müssen.
KWAG Rechtsanwälte informieren Sie gerne über Ausstiegsmöglichkeiten.
