Sachinfos

Anlegernews

Business Capital Investors (BCI)

Sofern Sie zu den rund 4.000 Anlegern gehören, die über einen der circa 18 Vermögensverwalter Anteile an der New Yorker Firma Business Capital Investors (BCI) erworben haben, so sollten Sie jetzt schnell handeln und Ihre rechtlichen Möglichkeiten von der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht überprüfen lassen. 

Presseberichten und Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zufolge sind am 28. November 2011 drei deutsche Tatverdächtige als Drahtzieher der BCI, darunter Klaus Smetana in Oldenburg, verhaftet worden. Ferner wurden 13 Wohnungen und Büros in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Hessen durchsucht. Außerdem gab es Durchsuchungen in Litauen, Spanien, der Schweiz und Kanada. Der Vorwurf lautet: Verdacht auf Betrug in besonders schwerem Fall. 

Seit 2002 investierten etwa 4.000 Anleger aus Deutschland mehr als 100 Millionen Euro in die Anteile der Firma. Die Finanzberater stellten den Anlegern für die Anteile der BCI Renditen von 15,5 % p.a. in Aussicht. Der Gegenstand des Unternehmens wurde recht unklar mit der „Verwaltung des Vermögens der Corporation“ beschrieben.

Nach Angaben von Anlegern sollte die BCI als Mittler von Wertpapieren zwischen US-Pensionsfonds und Banken agieren, die Kapital für diese Geschäfte vorhalten müsse und zu diesem Zweck das Kapital der Anleger einsammelte. Für diese Leistung sollte die BCI Provisionen erhalten. Den Anlegern wurde dargestellt, dass das Risiko gering sei, weil nur Wertpapiere zwischen Partnern mit hoher Bonität weitergeleitet würden. Die Anleger sollen die Anteilszahlungen auf ausländische Konten in Spanien, Rumänien oder Singapur u.a. vorgenommen haben.

Nunmehr stellt sich nach Ansicht der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft heraus, dass hinter dieser Firma ein groß angelegtes Schneeballsystem steckt, bei dem frische Einzahlungen neuer Investoren als Rendite an vorherige Anleger ausgezahlt wurden. Der Pressedezernent der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Düsseldorf, Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann, teilte mit, dass bis jetzt keine renditeträchtige Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens festgestellt werden konnte. Weiter teilte er mit, dass nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass wesentliche Teile des Anlagevermögens nicht mehr vorhanden sind.

Tatsächlich ist die Firma Business Capital Investors Corporation bereits inaktiv und seit dem 27. Oktober 2010 sogar von Amts wegen gelöscht worden.

Bereits im Jahr 2005 stellte die BaFin die BCI wegen ihrer zweifelhaften Beteiligungsangebote auf die Warnliste. Berichten von „Finanztest“ zufolge wurde nach Kenntnis der BaFin ein überwiegender Teil der Anlegergelder für Provisionszahlungen an Vermittler verwendet.

Aufgrund der neuesten Entwicklungen im Fall BCI sollten Sie als Anleger Ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. In Betracht kommt ein Vorgehen gegen die Drahtzieher des mutmaßlichen Schneeballsystems. Aber auch gegen die Berater und Vermittler der Kapitalanlage dürften Ihnen als Anleger regelmäßig zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Falschberatung zustehen. Regelmäßig wurden Sie als Anleger nicht auf die Gefahr des Totalverlustes hingewiesen. Festzustellen ist auch, dass den Anlegern regelmäßig die Geschäftstätigkeit der BCI, mit der die in Aussicht gestellte Rendite von 15,5 % p.a. erwirtschaftet werden sollte, nicht vollständig und nachvollziehbar dargestellt wurde. Auch die Höhe der Provisionszahlungen an die Anlagevermittler kann ein Anhaltspunkt für Ihre Schadensersatzansprüche sein. In einer Vielzahl von Fällen wird somit den Finanzberatern eine Falschberatung vorzuwerfen sein, so dass Sie als Anleger Ihre Einlage im Wege des Schadensersatzes zurückfordern können.

Schließlich sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, ob ein Arrest, bezogen auf noch vorhandenes Vermögens der BCI, zur Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche möglich ist.

In einer Vielzahl von Fällen übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihre Rechtsverfolgung.

Die Kanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht steht Ihnen gerne für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche zur Verfügung.

 
 
 
 

Javascript ist deaktiviert. Diese Seite benötigt Javascript für eine korrekte Anzeige. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser!