Was Sie von uns erwarten dürfen

KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen – ist eine der größten ausschliesslich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich.

Wir sind auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben wird unsere Kompetenz auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten abgefragt. Wir vertreten Sie nicht nur vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen, sondern wir versuchen die streitige Auseinandersetzung bereits im Vorfeld zu verhindern. Lässt sich der Gang zum Gericht allerdings nicht vermeiden, vertreten wir kompromisslos und konsequent die Interessen unser Mandantschaft, bis das gewünschte Ergebnis erreicht worden ist. Wir haben bereits zahlreiche Rechtsfälle mit exzellenten Ergebnissen für unsere Mandanten abgeschlossen.

Rechtsvertretung für Anleger

Unsere unverblümte Positionierung an der Seite von Anlegern und Investoren sorgt für unser klares Profil. Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse und umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht - machen uns zu verlässlichen Partnern für private und geschäftliche Mandanten, vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

Rechtsberatung für Anbieter

Immer häufiger erhalten wir auch Anfragen von Seiten der Anlageanbieter. Wir beraten Sie gern bei der Entwicklung und Optimierung Ihrer Anlageprodukte und -bedingungen. So ist allen Seiten – schon im Vorfeld – am besten gedient.

 
 

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen

Selbst bei längerer Zinsbindung Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung

möglich

Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“ (Hannover Leasing Nr. 142)

Landgericht Verden verurteilt Sparkasse Nienburg zu 25.000 Euro

Schadenersatz. KWAG Rechtsanwälte: fehlerhafte Anlageberatung

Aktuelle Meldungen

Anlegernews

Medienfonds „Montranus Dritte“ und „KALEDO Zweite“. Sparkasse Hannover zu 225.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Entscheidungen der beiden Vorinstanzen OLG Celle und Landgericht Hannover …

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Totalverlust mit Anlage-Zertifikat. Vermögensverwalter aus Ritterhude zu 70.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

KWAG Rechtsanwälte: Wesentliche Pflichten wurden verletzt

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Offene Immobilienfonds: Der Gesetzgeber macht Ernst.

Rund 80 Milliarden Euro haben Anleger in Deutschland den Offenen Immobilienfonds anvertraut. Diese früher als äußerst sicher geltende …

Im Gespräch

Interview Börsen Radio Network AG Herr Jan-Henning Ahrens (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) im Gespräch mit Peter Heinrich: Für Gläubiger der Solar Millenium-Anleihe ist Eile geboten

Wenn es darum geht, eigene Forderungen geltend zu machen, ist selbstverständlich immer Eile zum Handeln geboten. Doch weshalb sollte im Fall von Solar Millenium noch schnell handeln? Was hat es mit der Verjährungsfrist auf sich? Wie viel Geld ist noch im Topf und was kann da noch zurückgeholt werden? Können die Vorstände haftbar gemacht werden?

www.sos-schiffsfonds.de - Neues Internet-Portal für Investoren -

Aktuelle Fakten über Schiffsbeteiligungen. Die Zahl der Problem- Fonds steigt stetig

Und dann ging’s abwärts - Was Privatanleger nach Facebooks Kursverfall tun können

Um über 30 Prozent ist der Aktienkurs von Facebook seit dem Start in den Keller gerauscht. Kritiker bezweifeln nun, dass beim Börsengang alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Privatanleger könnten unter Umständen sogar ihre beratende Bank in Haftung nehmen - und sollten sich zukünftig fragen, ob ein Börsengang dieser Dimensionen nicht eine Nummer zu groß für sie ist.

Besitzer von Staats-Anleihen (Griechenland, Spanien, Portugal etc.) haben oft Ansprüche gegen ihre Vermittler, manchmal auch gegen die betroffenen Staaten selbst

Allgemeine Risikohinweise bei Anleihen in Bezug auf die Bonität von Anleihe-Emittenten sind heute Standard. Im Regelfall ist damit einer entsprechend  geschuldeten Aufklärung Genüge getan. Bei Staatsanleihen reicht dies aber nach den schlimmen Erfahrungen mit Argentinien nicht. Insbesondere bei Auslandsanleihen besteht eine Aufklärungspflicht über deren besondere Risiken.

So hat etwa der Vermittler den Kunden vor dem Erwerb über die (jeweilige) Herabstufung des Ratings von einer der drei großen Rating-Agenturen zu informieren. Dies haben Banken und andere Vermittler oft nicht getan, weswegen schon aus diesem Grund die Anlageberatung nicht anlagegerecht war. Bei einer Fehlberatung von Banken und Finanzdienstleistern zur Bonität des betreffenden Staates haben Anleger von entsprechenden Anleihen daher oft sehr gute Aussichten auf Schadensersatz in voller Höhe ihrer Einlage nebst angemessener Verzinsung. Gegenüber dem Staat Griechenland können sogar unmittelbar Ansprüche bestehen. Auch wenn der Schuldenschnitt nominell auf „freiwilliger“ Basis erfolgte, könnten zudem Ansprüche gegen den griechischen Staat selbst bestehen, wenn dem deutsch-griechischen Investitionsschutzabkommen Drittschutzcharakter zugesprochen werden würde.

Erfolg versprechen aber vor allem die Inanspruchnahme der vermittelnden Banken und Finanzdienstleister, die generell bei Staatsanleihen auch auf die Möglichkeit eines Schuldenschnitts hinweisen müssen, weil dies kein untypischer Fall ist.

 
 
 

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